Allgemeine Geschäftsbedingungen der RR Technologies GmbH
Geltungsbereich
(A) Diese Geschäftsbedingungen der RR Technologies GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 222584 B, Tempelhofer Ufer 17, 10963 Berlin (nachfolgend „Patronus“) gelten für alle Verträge, die Kunden telefonisch oder auf der Webseite von Patronus unter www.patronus-uhr.de (inkl. aller Unterseiten nachfolgend: „Webseite“) über die Patronus-Uhr sowie über das klassische Hausnotrufsystems von Patronus (nachfolgend: „PatronusLight“) abschließen (siehe I.) sowie für die Erbringung von Kontakt- und Hausnotrufdienstleistungen („Dienstleistungen“) durch Patronus über die Patronus-App (nachfolgend: „App“, siehe II.).
(B) Die für den Vertragsschluss verbindliche Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden.
I Bestellung der Patronus-Uhr und PatronusLight auf der Webseite
1. Patronus-Uhr, PatronusLight und private Notruffunktion
1.1 Der Kunde kann die Patronus-Uhr und spezielles Zubehör (wie etwa Ladegeräte) in Verbindung mit der Buchung der Dienstleistungen gegen Zahlung des Kaufpreises von Patronus erwerben. PatronusLight und spezielles Zubehör (wie etwa Ladegeräte) stellt Patronus dem Kunden in Verbindung mit der Buchung der Dienstleistungen gegen Zahlung der Abonnementgebühren, wie unter Ziff. 2 beschrieben zur Verfügung. Die Patronus-Uhr oder das PatronusLight Gerät und das Zubehör werden zusammen als „Notrufgeräte“ bezeichnet. Soweit diese Geräte als „Notrufgeräte“ bezeichnet werden und einen „Notruf“ im Sinne dieser AGB ermöglichen, meint dies immer eine private Benachrichtigung und Unterstützung durch einen privaten Notrufdienstleister und/oder vom Kunden benannte Angehörige. Die Notrufgeräte ermöglichen und unterstützen keinen öffentlichen Notruf im Sinne von § 164 TKG, insbesondere keine Notrufverbindungen zur Notrufnummer 112 oder 110. Über die Patronus-Uhr und/oder die Patronus-App können keine Verbindungen in das öffentliche Telefonnetz zu beliebigen Teilnehmern und/oder einer 112- oder 110-Notrufzentrale aufgebaut werden. Die Kommunikation ist nur zu den benannten Notrufkontakten (Anzahl je nach Vereinbarung, in der Regel max. fünf (5)) sowie – sofern Vertragsgegenstand – zu einer privaten Notrufzentrale möglich. Die Notrufgeräte von Patronus ersetzen nicht den Notruf zur 112 oder 110, sondern bieten die zusätzliche Möglichkeit, selbst gewählte private Notrufkontakte und/oder (falls vereinbart) die private Notrufzentrale zu benachrichtigen innerhalb der Grenzen der Notrufgeräte. Dieser private Notrufdienst ersetzt nicht den öffentlichen Notrufdienst zur 112 oder 110, sondern bietet eine mögliche Ergänzung mit einer anderen Funktion. Sofern der Kunde selbst dazu in der Lage ist, ist es bei akuten Notfällen und Gefahrenlagen (insbesondere Raub, Einbruch usw.) im Regelfall sinnvoller und ratsam, direkt den öffentlichen Notruf 110 und/oder 112 zu wählen.
1.2 Die beschränkte Funktionalität der Notrufgeräte ergibt sich aus den Abonnementdetails (wie unten definiert, siehe insbesondere auch Ziffer 10 und 12). Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbematerialien, stellen keine Beschaffenheitsgarantien oder zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn dies ist in diesen Quellen ausdrücklich benannt. Dies gilt auch für Angaben zu den Notrufgeräten auf einer Website, in Katalogen oder anderen Quellen, z. B. über Mobilfunknetzempfang, Akkulaufzeit, Gewicht oder Größe.
1.3 Die Notrufgeräte sind „standardisiert“, d.h. Patronus kann sie durch ein gleichwertiges Modell ersetzen, vorausgesetzt, sie entsprechen jederzeit vor oder während der Vertragsdauer den Abonnementbedingungen.
2. Vertragsschluss auf der Webseite und auf Amazon
2.1 Kunden können auf der Webseite (i.) Verträge über die Erbringung der Dienstleistungen in Verbindung mit dem Kauf der Patronus-Uhr sowie (ii.) Verträge über die Erbringung der Dienstleistungen in Verbindung mit der vorübergehenden Überlassung eines PatronusLight Geräts abschließen (jeweils ein „Abonnement“).
2.2 Für den Kauf der Patronus-Uhr über Amazon, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 2 entsprechend. In diesem Fall wird der Kaufvertrag zwar über Amazon abgewickelt, die Eingabe der Daten und die notwendige Freischaltung der Dienstleistung erfolgt demgegenüber, allerdings wie in dieser Ziffer beschrieben über Patronus.
2.3 Die auf der Webseite enthaltenen Produktdarstellungen sind keine verbindlichen Angebote seitens Patronus, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.4 Der Kunde kann ein Angebot, über das in der Webseite integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dieses Bestellformular enthält die Einzelheiten des Abonnements, nämlich
(a) das Notrufgerät,
(b) wenn anwendbar, den Kaufpreis für die Patronus-Uhr,
(c) die Abonnementgebühren für die Erbringung der Dienstleistung über die Patronus-App,
(d) Abrechnungszeiträume / -termine
(e) Kündigungsfristen
(zusammenfassend „Abonnementdetails“). Die Abonnementdetails können eine Mindestlaufzeit und/oder eine Verpflichtung des Kunden zur Leistung einer Kaution beinhalten.
2.5 Nachdem der Kunde den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, gibt er durch Klicken des Bestellvorgangs abschließenden Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ und der Bestätigung der Zahlung beim ausgewählten Zahlungsdienstleister ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den Abschluss eines Abonnements ab.
2.6 Patronus bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich in Textform (durch automatisierte E-Mail). Wenn der Bestellbestätigung eine Annahme des Angebots beigefügt ist, kommt der Vertrag hierdurch zustande. Für den Vertragsschluss ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Kunden maßgeblich.
2.7 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von Patronus speichert Patronus den Vertragstext inklusive der Abonnementdetails und sendet ihn dem Kunden im Falle der Annahme mit der Auftragsbestätigung nebst den vorliegenden AGB in Textform (per E-Mail) zu.
2.8 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung werden dem Kunden alle Eingaben in einer zu bestätigenden Bestellübersicht angezeigt.
2.9 Bevor die Notrufgeräte versandt werden, muss der Kunde über die Website Gesundheitsdaten und Notfallkontakte angeben, die für die gem. Ziff. 10 zu erbringenden Leistungen durch Patronus notwendig sind. Macht der Kunde diese Angaben nicht oder macht er diese in unzutreffender Weise, sind Nutzen und Funktion der Notrufgeräte und des Notrufs entsprechend eingeschränkt.
2.10 Wird das Angebot gem. Ziff. 2.4 von einem gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter des Vertragspartners abgegeben, erklärt der Vertreter gegenüber Patronus, dass er eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Vertretungsmacht besitzt. Patronus kann von jedem Vertreter die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen.
2.11 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisiert. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und dass er unter dieser Adresse die von Patronus versandten E-Mails empfängt. Insbesondere hat er bei dem Einsatz von Spamfiltern sicherzustellen, dass alle von “@patronus-uhr.de“ und „@patronus-group.com“ versandten E-Mails zugestellt werden können.
3. Vertragsabschluss per Telefon
Kunden können das Abonnement auch telefonisch schließen. Hierbei wird der Kunde am Telefon von einem Mitarbeiter von Patronus durch den in Ziff. 2.3 und Ziff. 2.4 beschriebenen Prozess geführt. Ziff. 2.5 bis Ziff. 2.10 gelten entsprechend.
4. Angabe des Pflegegrades
4.1 Kunden, die Pflegegrad 1-5 aufweisen, können, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, eine vollständige Kostenübernahme für PatronusLight und eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme für die Erbringung der Dienstleistungen in Verbindung mit dem Kauf der Patronus-Uhr bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.
4.2 Kunden sind hierbei verpflichtet, den in den folgenden Ziffern beschriebenen Antrag auf Kostenübernahme unterschrieben innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss an Patronus zu senden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht innerhalb dieser Zeit nicht nach, so ist Patonus berechtigt, den Kunden bis zur Übersendung des unterschriebenen Antrages in die Selbstzahlervariante zu wechseln, bis der unterschriebene Antrag eingegangen ist. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die vollen, während des Bestellprozesses angezeigten Kosten, zu tragen.
4.3 Patronus unterstützt gesetzlich versicherte Kunden auf Wunsch bei dem Prozess der Antragstellung und der Kommunikation mit der zuständigen Pflegekasse auf digitalem Weg. Der Kunde unterschreibt den finalen Antrag und ist in inhaltlicher Hinsicht für die Antragstellung allein verantwortlich.
4.4 Ist während oder wird nach Abschluss des Abonnements ein Antragsverfahren des Kunden für eine Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse anhängig, werden die vom Kunden zu zahlenden Abonnementgebühren bis zu der Entscheidung durch die Pflegekasse um den bei Erhalt der Kostenübernahme in Aussicht stehenden Betrag zurückgestellt. Bei Bestätigung des Antrags wird der übernommene Betrag rückwirkend und fortlaufend von der entsprechenden Pflegekasse getragen.
4.5 Bei Ablehnung des Antrags oder bei Beendigung der Kostenübernahme ist der Kunde verpflichtet, Patronus hierüber unverzüglich zu informieren.
4.6 Patronus behält sich das Recht vor, dem Kunden im Falle der Ablehnung des Antrages die nach Ziff. 4.3 in Aussicht auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse dem Kunden nicht in Rechnung gestellte Differenz rückwirkend zu berechnen.
4.7 Der Kunde hat in den in Ziff. 4.4 genannten Fällen das Recht, das Abonnement innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. Kündigt der Kunde das Abonnement nicht, werden dem Kunden im folgenden Rechnungszyklus die vollen Abonnementgebühren in Rechnung gestellt. Ziff. 4.8 bleibt unberührt.
4.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, im Antragsverfahren wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Patronus prüft die Angaben des Kunden im Antragsverfahren nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Wird der Antrag des Kunden aufgrund fehlerhafter Angaben abgelehnt, ist der Kunde verpflichtet, ab dem Beginn des Abonnements die volle Abonnementgebühr zu zahlen. Entsprechende Differenzbeträge sind durch den Kunden nachzuzahlen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Mit Abschluss des Vertrages zahlt der Kunde an Patronus die Abonnementgebühren und, wenn anwendbar, den Kaufpreis für die Patronus-Uhr in der Höhe und für den Zeitraum, die in den Abonnementdetails angegeben sind und - falls zutreffend - im Voraus eine Kaution für PatronusLight.
5.2 Ist eine kostenlose Testphase vereinbart, so beginnt der Zahlungszeitraum der Abonnementgebühren für die Dienstleistungen erstmalig mit Ablauf der Testphase. Die Abonnementgebühren beinhalten die Nutzung der App, die Inanspruchnahme der in Ziff. 10 beschriebenen Dienstleistungen sowie gegebenenfalls die in Ziff. 11 (c) beschriebene Schlüsselhinterlegung.
5.3 Der Kunde zahlt die Abonnementgebühren und, wenn anwendbar, den Kaufpreis für die Patronus-Uhr über eine der im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden. Der Kunde ermächtigt Patronus, die angegebene Bank- oder Kreditkarte zum Anfang des Nutzungszeitraums mit dem entsprechenden Betrag zu belasten. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen (1) Monat, sofern nichts anderes vereinbart wird.
5.4 Patronus stellt die Abonnementgebühren zum jeweiligen Abrechnungstermin über die App oder per E-Mail in Rechnung.
5.5 Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. in der Bestellübersicht gesondert angegeben.
5.6 Zahlt der Kunde die vereinbarten Abonnementgebühren oder, wenn anwendbar, den vereinbarten Kaufpreis für die Patronus-Uhr rechtswidrig nicht oder ist der Kunde mit einer solchen Zahlung in Verzug, so ist Patronus berechtigt, ein Inkassounternehmen mit der Forderungseintreibung zu beauftragen oder die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten.
5.7 Der Kunde kommt automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 14 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei Patronus auf dem in der Rechnung jeweils angegebenen Konto eingeht. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird Patronus das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen.
6. Widerrufsrecht
6.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, steht dem Kunden nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
6.2 Im Falle eines Widerrufs trägt Patronus die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Notrufgeräte. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Notrufgeräte nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Notrufgeräte nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
7. Liefer- und Versandbedingungen, Eigentumsvorbehalt
7.1 Schließt der Kunde ein Abonnement ab, das die vorübergehende Überlassung eines PatronusLight Geräts beinhaltet, bleibt das gelieferte Gerät im Eigentum von Patronus oder falls Patronus nicht selbst Eigentümer des Geräts ist, im Eigentum des jeweiligen Leasinggebers oder des Unternehmens, das Patronus das Gerät überlassen hat.
7.2 Schließt der Kunde ein Abonnement ab, das den Kauf der Patronus-Uhr beinhaltet, geht das Eigentum an der Patronus-Uhr erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung, wie in den Abonnementdetails angegeben, auf den Kunden über.
7.3 Die Lieferung von Notrufgeräten erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die Lieferanschrift maßgeblich, die der Kunde in der Bestellabwicklung angegeben hat. Soweit keine abweichende Anschrift angegeben wurde, ist die auf dem vom Kunden verwendeten Zahlungsdienst hinterlegte Anschrift maßgeblich.
7.4 Patronus liefert innerhalb der Frist, die für das betreffende Produkt auf der Webseite angegeben ist, soweit sich nicht der Kunde im Rahmen der Versandoptionen für eine spätere Lieferung entscheidet. Zur Wahrung der vereinbarten Lieferfristen genügt es, dass Patronus die Notrufgeräte dem Transportunternehmen vor Ablauf der Frist übergibt.
7.5 Sendet das Transportunternehmen die versandten Notrufgeräte an Patronus zurück, weil sie diese beim Kunden nicht zustellen konnte, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch verweigerte Annahme sein Widerrufsrecht ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass Patronus ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Verträge laufen mindestens für die in den Abonnementdetails angegebene Mindestlaufzeit, die nicht mehr als 24 Monate beträgt. Wenn der Kunde die Notrufgeräte nicht in der dafür vorgesehenen Rückgabefrist an Patronus zurücksendet oder das laufende Abonnement innerhalb der in den Abonnementdetails angegebenen Kündigungsfrist rechtzeitig kündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die auf diese Art verlängerten Verträge können jederzeit von jeder der Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
8.2 Rechnet Patronus für die Vertragsverlängerung nach Mindestlaufzeit in einem anderen als einem monatlichen Zyklus ab (z.B. jährliche Vorauszahlungen), so erstattet Patronus dem Kunden nach dessen Kündigung anteilig die Abonnementgebühren.
8.3 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeweils unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Patronus insbesondere vor bei
(a) fortgesetztem Zahlungsverzug über zwei Abrechnungszeiträume in Höhe einer Abonnementgebühr nach Mahnung, oder
(b) einer wesentlichen missbräuchliche Nutzung oder Beschädigung des PatronusLight Geräts durch den Kunden.
8.4 Die Rechtsnachfolger des Kunden sind im Todesfall des Kunden berechtigt, das Abonnement ohne Frist zu kündigen. In diesem Fall treffen die Rechtsnachfolger die Pflichten zur Rückgabe des PatronusLight Geräts aus Ziff. 8.7. Wird der Vertrag aufgrund eines Todesfalls gekündigt, verlangt Patronus die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde des Kunden von den Rechtsnachfolgern.
8.5 Legt der Kunde einen Nachweis über den Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung oder einen ärztlichen Nachweis über eine Erkrankung vor, die das Tragen der Patronus-Uhr dauerhaft unmöglich oder objektiv zwecklos macht, dann entlässt Patronus den Kunden nach Zugang des jeweiligen Nachweises fristlos aus dem Abonnement.
8.6 Die Kündigung ist per Telefon, per E-Mail, wie in Ziff. 8.6 über die Website oder per Post zu erklären.
8.7 Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit oder nach Ende der Mindestlaufzeit mit der in Ziff. 8.1 genannten Frist über die dafür vorgesehene Unterseite der Webseite unter https://www.patronus-uhr.de/kontakt unter Angabe der den Kunden identifizierenden Daten über einen Kündigungsbutton kündigen.
8.8 Sofern der Kunde ein Abonnement, das die vorübergehende Überlassung eines PatronusLight Geräts beinhaltet, abgeschlossen hat, muss der Kunde das PatronusLight Gerät innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsende an Patronus zurückzusenden. Die Kosten für diesen Rückversand trägt Patronus. Der Kunde muss für einen verschuldeten Wertverlust des Notrufgerätes aufkommen, wenn dieser nicht auf einen vertragsgemäßen Gebrauch des Notrufgerätes zurückzuführen ist.
8.9 Sendet der Kunde das Notrufgerät nicht rechtzeitig zurück, ist er verpflichtet für die Dauer der Zurückhaltung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Sendet der Kunde das Notrufgerät trotz erneuter Aufforderung zur Rückgabe durch Patronus innerhalb einer angemessenen Frist weiterhin nicht zurück, ist Patronus berechtigt, den Zeitwert des Notrufgerätes als Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen.
8.10 Ziff. 8.7 und 8.8 finden auf das vorhergehende Notrufgerät entsprechend Anwendung, wenn der Kunde während der Vertragslaufzeit als Ersatz, Nachlieferung oder aus anderen Gründen ein neues Notrufgerät zugesendet bekommt.
II Inbetriebnahme und Nutzung der Notrufgeräte und Nutzung der App
9. Inbetriebnahme und Notruf-Funktionen der Patronus-Uhr
9.1 Patronus bietet Dienstleistungen in zwei Varianten an. In der Basis-Variante werden lediglich Notfallkontakte benachrichtigt. In der Komfort-Variante wird eine private Notrufzentrale kontaktiert.
9.2 Auf der Patronus-Uhr ist die App vorinstalliert, über die der Kunde den Notruf auslösen kann. Wenn dies vertraglich vereinbart ist, wird dieser Notruf entweder, in einer vom Kunden voreingestellten Reihenfolge mehrmals zu den benannten privaten Notrufkontakten ausgelöst, die der Kunde bestimmt hat. Alternativ wird die von Patronus genutzte private Notrufzentrale benachrichtigt, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Notrufverbindungen nach § 164 TKG zu den öffentlichen Notrufnummern 112 und 110 sind nicht möglich. Diese öffentlichen Notrufnummern kann der Kunde nur über das öffentliche Telefonnetz mit entsprechenden Endgeräten (Festnetztelefon, Mobilfunkgerät usw.) erreichen, siehe hierzu auch Ziffer 1.1. sowie Ziffer 10.
9.3 Mit Inbetriebnahme der Patronus-Uhr durch den Kunden erhebt Patronus technische Daten und Verbrauchsdaten. Bei Einwilligung durch den Kunden erhebt Patronus zusätzlich auch die GPS-Daten (Positionsdaten) der Patronus-Uhr des Kunden. Patronus übernimmt keine eigene Verantwortung für die Verfügbarkeit und Genauigkeit dieser GPS-Daten, diese werden so erhoben, wie sie jeweils technisch seitens des GPS-Systems verfügbar sind, welches ohne Einflussmöglichkeit von Patronus durch Dritte betrieben wird. Einzelheiten zu den erhobenen und verarbeiteten Daten können in der Datenschutzerklärung von Patronus unter https://www.patronus-uhr.de/datenschutz eingesehen werden.
9.4 Nach Vertragsende werden keine weiteren Nutzungsdaten mehr von der Patronus-Uhr an die App und somit an Patronus übermittelt. Dann werden jegliche vom Kunden gespeicherten Daten gelöscht, es sei denn diese Daten werden noch zur Abwicklung einer Bestellung mit dem Kunden benötigt oder müssen auf Grund von gesetzlichen bzw. möglichen vertraglichen Gewährleistungsrechten oder handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten länger gespeichert werden.
10. Leistungen von Patronus bei der Nutzung der Notrufgeräte
10.1 Patronus bietet dem Kunden über die Hotline unter +49 800 7235000 oder per E-Mail an info@patronus-uhr.de Beratung bei Fragen zur Bedienung der Notrufgeräte sowie zum Vertrag an. Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit darf Patronus dem Kunden oder seinen Vertretern und Bevollmächtigten nur telefonischen Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und Anliegen gewähren, wenn er sich am Telefon ausreichend sicher als Berechtigter authentifiziert hat. Das Recht, andere und weitere Zugangswege zu nutzen, bleibt dem Kunden unbenommen. Als sicheres Datum gilt entweder eine vertraulich an den Kunden vergebene PIN oder die Zugangsdaten. Patronus wird auch weitere sichere und zumutbare Formen der Kundenauthentifizierung beachten, insbesondere, wenn der Kunde Rechte aus der DSGVO wahrnehmen möchte. Die Kundenhotline ist zu den üblichen – von Patronus bekannt gegebenen – Geschäftszeiten erreichbar. Diese Kundenhotline bietet keine Notruffunktion.
10.2 Patronus stellt dem Kunden je nach Verfügbarkeit und eigenem Ermessen kostenlose Aktualisierungen, welche für die ordnungsgemäße Nutzung der Notrufgeräte erforderlich sind, bereit und informiert den Kunden über diese Aktualisierungen. Sofern die Aktualisierung durch den Kunden vorgenommen werden muss, stellt Patronus dem Kunden eine entsprechende Installationsanleitung für die Aktualisierung bereit. Der Kunde erklärt sich bereit, diese Aktualisierungen aufzuspielen, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.
10.3 Patronus stellt dem Kunden je nach Verfügbarkeit und eigenem Ermessen kostenlose Aktualisierungen, welche für die ordnungsgemäße Nutzung der Notrufgeräte erforderlich sind, bereit und informiert den Kunden über diese Aktualisierungen. Sofern die Aktualisierung durch den Kunden vorgenommen werden muss, stellt Patronus dem Kunden eine entsprechende Installationsanleitung für die Aktualisierung bereit. Der Kunde erklärt sich bereit, diese Aktualisierungen aufzuspielen, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist
10.4 Patronus stellt dem Kunden die Patronus-Uhr mit einer vorinstallierten eSIM-Karte oder PatronusLight mit einer mitgelieferten und vom Kunden einzusetzenden Sim-Karte zur Verfügung und übernimmt sämtliche Mobilfunkkosten im deutschen Mobilfunknetz, die durch die vertragsgemäße Nutzung der Patronus-Uhr entstehen.
10.5 Patronus erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden eine Notfall-Liste mit privaten Notfall-Kontakten des Kunden, siehe bereits Ziffer 1.1. Es sind im min. 1 und max. 5 private Kontakte möglich, die genaue Anzahl ergibt sich aus der konkreten Vereinbarung. Über die Notfallgeräte von Patronus können Verbindungen und Kommunikation nur zu diesen privaten Notfallkontakten sowie – wenn vereinbart – zur privaten Notrufzentrale aufgebaut werden. Ein weiterer Verbindungsaufbau in das öffentliche Telekommunikationsnetz und/oder zu öffentlichen Notrufdiensten (112 und/oder 110) sind aus technischen Gründen nicht möglich. Insbesondere gilt: Die von Patronus angebotenen Notruffunktionen ergänzen den öffentlichen Notruf mit bestimmten in diesen AGB beschriebenen Funktionen, ersetzen diesen aber nicht.
10.6 Soweit dies vereinbart ist, ermöglicht Patronus (mit den in diesen AGB und insbesondere in Ziff. 10.6 und 12.2 beschriebenen Einschränkungen) eine Verbindung der Notrufgeräte mit einer 24-Stunden-Notrufzentrale eines Kooperationspartners bei Auslösen eines Notrufs auf den Notrufgeräten. Die Verständigung erfolgt auf Deutsch. Eine Notrufverbindung zum öffentlichen Notruf 112 und/oder 110 (§ 164 TKG) ist nicht möglich.
10.7 Wenn der Kunde einen Notruf zur von Patronus bereitgestellten privaten Notrufzentrale absetzt, entscheidet das bei dem Kooperationspartner eingesetzte, medizinisch geschulte Personal, ob Personen aus der Notfall-Liste des Kunden, der Schlüsseldienst oder der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Diese Entscheidung erfolgt anhand der Angaben, die zur Situation vorliegen aufgrund von Erfahrungswerten und Schulung. Eine verlässliche medizinische Diagnose kann hierbei naturgemäß nicht gestellt werden. Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass er alternativ mit einem Endgerät (Festnetztelefon und oder Mobilfunkgerät) eine Verbindung zum öffentlichen Notdienst (112 und/oder 110) aufbauen kann. Dem Kunden ist hierbei bewusst und bekannt, dass der öffentliche Notdienst in der Lage ist, über den genutzten Festnetzanschluss oder das Mobilfunknetz (je nachdem, was genutzt wird) den Standort des Kunden innerhalb einer Mobilfunkzelle zu ermitteln. Diese Funktion bietet die private Notruffunktion von Patronus nicht unmittelbar. Die private Notruffunktion von Patronus unterstützt jedoch die Weiterleitung der GPS-Daten (Standortdaten), die von der Patronus-Uhr ermittelt werden, soweit und wie diese auf Basis der GPS-Satelliten-Signale verfügbar ist. Hierauf und auf den Betrieb des GPS-Satellitensystems hat Patronus keinen Einfluss, dieses wird von Dritten betrieben.
10.8 Falls eine medizinische Notfallsituation vorliegt, erkannt wird und/oder der Kunde dies fordert, alarmiert die private Notrufzentrale des Kooperationspartners von Patronus den örtlich zuständigen Rettungsdienst im Namen und auf Kosten des Kunden. Alternativ kann der Kunde den öffentlichen Notruf 112 und/oder 112 über ein geeignetes Endgerät (Telefon) selbst wählen – über die Notrufgeräte von Patronus ist dies aus technischen Gründen nicht möglich. Der örtlich zuständige Rettungsdienst wird auf Basis der Angaben des Kunden und/oder der von der Patronus-Uhr ermittelten Standortdaten ausgewählt. Sind diese Angaben nicht korrekt oder fehlerhaft, kann sich die Rettung verzögern und im Extremfall unmöglich sein. Im Zweifel kann der Kunde den öffentlichen Notdienst über die Rufnummer 110 oder 112 selbst alarmieren.
10.9 Patronus führt selbst keine Notfallmaßnahmen durch und ist auch nicht für die Durchführung solcher Maßnahmen durch Dritte verantwortlich. Die Leistungen von Patronus beschränken sich auf die Übermittlung des Notrufs an die private Notrufzentrale des Kooperationspartners sowie die durch den Kooperationspartner vorgenommene Kontaktaufnahme mit Notfall-Kontakten des Kunden bzw. die Veranlassung möglicherweise geeigneter Notfallmaßnahmen im Falle einer vom Kunden benannten medizinischen Notfallsituation. Dieser private Notrufdienst ersetzt nicht den öffentlichen Notrufdienst zur 112 oder 110, sondern bietet eine mögliche Ergänzung mit einer anderen Funktion. Sofern der Kunde selbst dazu in der Lage ist, ist es bei akuten Notfällen und Gefahrenlagen (insbesondere Raub, Einbruch usw.) im Regelfall sinnvoller und ratsam, direkt den öffentlichen Notruf 110 und/oder 112 zu wählen.
10.10 Patronus ist berechtigt, seinen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- beziehungsweise teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des durch dritte bereitgestellte Mobilfunknetze, der Software oder der gespeicherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist und/oder dies behördlich oder gerichtlich angeordnet wird.
10.11 Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Einschätzung von Patronus voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen. Patronus wird soweit wie möglich auf die Interessen der Kunden Rücksicht nehmen. Darüber hinaus kann Patronus aus technischen und betrieblichen Gründen, insbesondere zur Wartung, Verbesserung und Beseitigung von Störungen, bis zu 6 mal im Kalenderjahr Wartungsfenster von bis zu 6 Stunden Dauer bestimmen, in denen der Dienst nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Patronus wird diese Wartungsfenster, soweit betrieblich und technisch möglich, in die Zeit von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr legen. Diese Wartungsfenster sind mit einem Vorlauf von 5 Kalendertagen dem Kunden anzukündigen. In diesem Fall zählen diese angekündigten Wartungsfenster bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht als Ausfallzeiten..
11. Hinterlegung von Schlüsseln
Ist der Kontakt zur privaten Notfallzentrale vereinbart, kann dies je nach Vereinbarung auch die Unterstützung (Dienst) bei der Hinterlegung eines Schlüssels umfassen. Dieser Dienst ersetzt nicht die über die öffentliche Notfallnummer 112 und/oder 110 erreichbaren öffentlichen Notdienste, die nach den gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit und das Recht haben, sich in Notfällen Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen.
Um Notfallkontakten oder Rettungskräften im Notfall oder in anderen nicht-medizinischen Notfällen („Hintergrunddienst“) einen möglichst schnellen und alternativen Zugang zur Wohnung des Kunden zu bieten, kann der Kunde seinen Wohnungsschlüssel hinterlegen. Patronus übenimmt hierbei keine Verantwortung für den tatsächlichen Erfolg des Zugangs zur Wohnung, eine bestimmte Zeitdauer für den Zugang zur Wohnung oder eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes.
(a) Der Kunde kann den Schlüssel bei einer Kontaktperson hinterlegen und Patronus hierüber informieren. Patronus wird den Kontakt seinem Kooperationspartner mitteilen. Der Kooperationspartner wird den Kontakt bei Auslösen eines Notrufs über die Notrufgeräte benachrichtigen.
(b) Der Kunde kann den Schlüssel in einer mit einem Zahlencode gesicherten Schlüsselbox an der Wohnung hinterlegen und den Zahlencode Patronus zur Weitergabe an Notfallkontakte und/oder Rettungskräfte über den Kooperationspartner mitteilen.
(c) Der Kunde kann den Schlüssel gegen gesonderte Abonnementgebühren wie auf der Webseite spezifiziert bei einem Partner von Patronus hinterlegen, der im Notfall den Schlüssel zur Wohnung des Kunden bringt.
(d) Dem Kunden sind die technischen Einschränkungen bekannt, die mit dem Zugang durch einen Schlüssel verbunden sein können. Der Zugang ist insbesondere davon abhängig, dass der Schlüssel am angegebenen Ort und zu den angegebenen Bedingungen verfügbar ist und für alle relevanten Zugangsschlösser passt. Zudem ist ein Zugang technisch nur möglich, wenn kein weiterer Schlüssel auf der Gegenseite im Schloss steckt oder aber das Schloss eine Öffnung als besondere Funktion auch in diesem Fall ermöglicht.
12. Verpflichtungen des Kunden
12.1 Die Auslösung des Notrufs über die Notfallgeräte setzt eine bestehende Kommunikationsverbindung voraus. Der Kunde kann diese Verbindung bei der Patronus-Uhr über Mobilfunk (mittels der in der Uhr enthaltenen eSIM-Karte) oder über WLAN herstellen, für PatronusLight mittels der im Gerät enthaltenen Sim-Karte. Wenn die Patronus-Uhr eines Kunden mit dem WLAN verbunden ist, wird der Notruf erst über das WLAN übermittelt. Falls dies nicht gelingt, wird der Notruf über das Mobilfunknetz übermittelt. Dieser Notruf wird nur zur privaten Notrufzentrale von Patronus ausgeübt, nicht zur öffentlichen Notrufnummer 112 und/oder 110.
12.2 Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass eine entsprechende Verbindung über das WLAN besteht, da dieses nicht von Patronus bereitgestellt wird. Soweit Patronus eine eSIM-Karte für die mobile Datenübertragung (Mobilfunk) zur Verfügung stellt, erfolgt die Datenkommunikation über ein Mobilfunknetz, so wie es zu diesem Zeitpunkt vom jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber bereitgestellt wird und verfügbar ist. Patronus hat hierauf keinen Einfluss. Hierbei können sich insbesondere Einschränkungen bei der lokalen Verfügbarkeit sowie die Einschränkung der Reichweite durch äußerliche Einflüsse (Bauwerke, Gewitter, Störungen usw.) ergeben. Wesentlich ist zudem, dass die Mobilfunkdienste seitens der Betreiber nur eine eingeschränkte zeitliche und örtliche Verfügbarkeit haben, die in der Regel nicht über 99,0 % hinausgeht (gemittelt über alle Verbindungen über ein Kalenderjahr). Diese Einschränkungen begrenzen somit naturgemäß auch die Verfügbarkeit der Datenübertragung und der Notruffunktion der Notrufgeräte von Patronus.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Notfallgeräte die Betriebsanweisungen und Empfehlungen von Patronus zu beachten. Insbesondere ist der Kunde auf eigene Kosten und Verantwortung verpflichtet,
(a) die Patronus-Uhr regelmäßig mithilfe der zur Verfügung gestellten Ladekabel und Stromadapter zu laden;
(b) die Patronus-Uhr anzuschalten, falls diese ausgeschaltet war (z.B., nachdem die Batterie leer war und wieder geladen wurde);
(c) die Funktionalität der Patronus-Uhr an verschiedenen Stellen im und außerhalb des Wohnbereichs des Kunden durch das regelmäßige Auslösen eines Test-Notrufs (maximal ein Mal pro Monat) zu überprüfen;
(d) das PatronusLight Gerät zur Nutzung mit dem Netzteil an die Steckdose anschließen;
(e) das PatronusLight Gerät vor der ersten Nutzung von der Abdeckung und Sicherheitsschraube über dem Netzteil und der Sim Karte befreien;
(f) die Sim Karte in das PatronusLight Gerät in den dafür vorgesehen Steckplatz einlegen;
(g) das PatronusLight Gerät auf seine Signalstärke zu überprüfen;
(h) die Funktionalität des PatronusLight Geräts an verschiedenen Stellen im und außerhalb des Wohnbereichs des Kunden durch das regelmäßige Auslösen eines Test-Notrufs (maximal ein Mal pro Monat) zu überprüfen;
(i) die Notrufgeräte sorgfältig und mit angemessener Vorsicht zu handhaben;
(j) Patronus bei Problemen mit den Notrufgeräten unverzüglich zu benachrichtigen;
(k) nicht eigenständig Reparaturen an den Notrufgeräten vorzunehmen oder eigenständig Dritte mit der Reparatur zu beauftragen;
(l) Patronus alle Informationen für die Notfall-Liste zur Verfügung zu stellen und Patronus über jegliche Änderung dieser Informationen zu informieren;
(m) Änderungen oder Manipulationen der Notrufgeräte zu unterlassen.
12.4 Der Kunde ist verpflichtet, Patronus unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das PatronusLight Gerät von einem Dritten gepfändet oder als Sicherheit in Anspruch genommen wird. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Patronus bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zum Schutz ihres Vermögens zu unterstützen. Hierbei entstehende Kosten trägt der Kunde.
12.5 Der Kunde trägt alle Kosten, die sich aus einer Verletzung seiner Pflichten aus Ziff. 12.1 bis Ziff. 12.4 ergeben. Der Kunde stellt Patronus von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziff. 12.1 bis Ziff. 12.4 beruhen. Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
12.6 Der Kunde hat die Angaben zu seinem Vertrag und seinen Daten wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich und wahrheitsgemäß Patronus in Schriftform unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n) anzuzeigen.
12.7 Die Dienste und insbesondere der private Notruf dürfen nur vertragsgemäß genutzt werden. Eine missbräuchliche Nutzung und die Angabe falscher Daten und nichtzutreffender Notfälle ist zu unterlassen.
13. Diebstahl oder Verlust
Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines PatronusLight Geräts ist der Kunde verpflichtet:
(a) Patronus den Verlust oder Diebstahl nach Kenntniserlangung unverzüglich zu melden; und
(b) einen Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen und
(c) Patronus unverzüglich alle relevanten Informationen über den Verlust oder Diebstahl zukommen zu lassen.
14. Schadenersatz und Entschädigung
14.1 Sofern der Kunde den Verlust, Diebstahl oder die irreparable Beschädigung eines PatronusLight Geräts zu vertreten hat, zahlt der Kunde an Patronus den hieraus entstandenen Schaden.
14.2 Das PatronusLight Gerät gilt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann als gestohlen, wenn der Kunde Patronus eine offizielle Diebstahlsanzeige der Polizei vorlegt. Der Kunde ist verpflichtet, Diebstähle des PatronusLight Geräts bei der Polizei anzuzeigen, die entsprechende Diebstahlsanzeige einzuholen und diese der Patronus zu übergeben. Unterlässt der Kunde die polizeiliche Anzeige des Diebstahls oder die Aushändigung der Diebstahlsanzeige an die Patronus, ist der Kunde zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
14.3 Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines PatronusLight Geräts ist der Kunde verpflichtet, alle Gebühren bis zur Beendigung des Vertrages weiter zu zahlen. Patronus ist nicht verpflichtet, das Notrufgerät zu ersetzen. Die fortlaufenden Abonnementgebühren werden auf einen etwaigen vom Kunden zu zahlenden Schadenersatz angerechnet.
14.4 Reparaturkosten, die durch Schäden an einem PatronusLight Gerät entstehen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind vom Kunden zu tragen.
15. Gewährleistung; Ersatz von defekten Notrufgeräten
15.1 Die Gewährleistung für Notrufgeräte richtet sich nach dem Gesetz.
15.2 Wenn der Kunde die Beschädigung eines Notrufgerätes nicht zu vertreten hat oder das Notrufgerät nicht ordnungsgemäß funktioniert, ersetzt Patronus dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung das Notrufgerät durch ein gleichwertiges Modell ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
15.3 Ziff. 15.2 findet keine Anwendung, wenn die fehlende Funktionalität auf eine unterbliebene Installation einer Aktualisierung durch den Kunden zurückzuführen ist, über welche Patronus den Kunden nach Ziff. 10.2 informiert hat oder die von Patronus bereitgestellte Installationsanleitung für die Aktualisierung mangelhaft war.
15.4 Der Kunde ist verpflichtet, Patronus über die Beschädigung des Notrufgeräts oder die fehlende Funktionalität unverzüglich zu informieren und das Notrufgerät innerhalb von zwei Wochen nach Mangelanzeige an Patronus zurückzusenden. Patronus trägt die Kosten des Rückversandes.
15.5 Ist Patronus seiner Gewährleistungspflicht durch Übersendung eines weiteren Notrufgerätes nachgekommen und (i.) sendet der Kunde das erste Notrufgerät nicht zurück oder (ii.) gibt der Kunde auch das zweite Notrufgerät aufgrund angeblicher Mängel zurück, die nicht nachvollzogen werden können, ist Patronus berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde erhält in diesem Fall gezahlte Vergütung oder Kaufpreise (anteilig) zurück und bleibt zum Rückversand des erhaltenen Notrufgeräts verpflichtet.
15.6 Unterlässt der Kunde es, das Notrufgerät zurückzusenden, findet Ziff. 8.8 Anwendung.
III Allgemeine Bestimmungen
16. Haftungsbeschränkungen
16.1 Patronus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet Patronus für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Patronus‘ Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.
16.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16.3 Die Dienstleistungen lassen sich nur über Mobilfunk oder WLAN nutzen. Ohne Empfang kann es zu Einschränkungen der Notruffunktion kommen. Die Sicherstellung dieses Empfangs ist keine vertragliche Leistung von Patronus. Patronus ist nicht verantwortlich und haftet damit nicht für Beeinträchtigungen oder Störungen des Mobilfunknetzes. Das schließt auch Beeinträchtigungen, die innerhalb des Wohnbereichs oder an anderen Aufenthaltsorten des Nutzers bestehen, ein, siehe auch Ziffer 12 und insbesondere 12.2.
16.4 Patronus weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Patronus Dienstleistungen auf die Akkuladung der Patronus-Uhr oder den korrekten Anschluss von PatronusLight angewiesen ist. Falls der Akku leer ist, funktioniert die Patronus-Uhr nicht. Die Ladung des Akkus der Patronus-Uhr ist keine vertragliche Leistung von Patronus. Patronus haftet nicht, falls der Akku der Patronus-Uhr des Nutzers leer ist oder für Probleme bei der Stromversorgung des Nutzers, die das Laden des Akkus verhindern.
17. Änderungen der AGB
Patronus behält sich das Recht vor, diese AGB ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, zur Weiterentwicklung oder Optimierung bestehender sowie zur Ergänzung zusätzlicher Leistungsmerkmale Patronus, zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts und zur technischen Anpassung sowie zur Sicherstellung der zukünftigen Funktionsfähigkeit der von Patronus angebotenen Leistungen. Patronus wird den Kunden über Änderungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist, mindestens jedoch sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen, unter Angabe des konkreten Inhalts der geänderten Bestimmungen in Textform informieren.
18. Eigentum und Übertragung
PatronusLight Geräte können im Eigentum von Gläubigern von Patronus stehen. Patronus ist berechtigt, alle Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte, insbesondere an seine Gläubiger, abzutreten.
19. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, berührt die Rechtswahl nicht die im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers geltenden zwingenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Verbrauchers.
20. Gerichtsstand; Online-Streitbeilegung und Alternative Streitschlichtung; Salvatorische Klausel
20.1 Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Patronus aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Patronus in Berlin.
20.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Patronus nicht verpflichtet und nicht bereit.
20.3 Patronus ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zulässig.
Anhang: Belehrung Widerrufsrecht für Verbraucher für unsere Dienstleistung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
RR-Technologies GmbH, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin, AG Charlottenburg HRB 222584 B, E-Mail: info@patronus-uhr.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zu o.g. Widerrufsrecht:
Erwerben Sie ein Gerät in Verbindung mit Abschluss eines Dienst-Vertrags, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrags und umgekehrt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
- An RR-Technologies GmbH, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin , AG Charlottenburg HRB 222584 B,E-Mail: info@patronus-uhr.de.
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Überlassung / den Kauf der folgenden Notrufgeräte (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Notrufgeräte sich der Widerruf bezieht) sowiedie Erbringung der folgenden Dienstleistungen (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Notrufgeräte sich der Widerruf bezieht) (*).
- bestellt am: (*). . . . ./erhalten am (*) . . . . .;
- Name des/der Verbraucher(s);
- Anschrift des/der Verbraucher(s);
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Anhang: Belehrung Widerrufsrecht für Verbraucher für unsere Ware(n)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der RR-Technologies GmbH, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin, AG Charlottenburg HRB 222584 B, E-Mail: info@patronus-uhr.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hinweis zu o.g. Widerrufsrecht:
Erwerben Sie ein Gerät in Verbindung mit Abschluss eines Dienst-Vertrags, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrags und umgekehrt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
- An RR-Technologies GmbH, Mühlenstraße 15, 10243 Berlin , AG Charlottenburg HRB 222584 B,E-Mail: info@patronus-uhr.de.
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Überlassung / den Kauf der folgenden Notrufgeräte (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Notrufgeräte sich der Widerruf bezieht) sowiedie Erbringung der folgenden Dienstleistungen (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Notrufgeräte sich der Widerruf bezieht) (*).
- bestellt am: (*). . . . ./erhalten am (*) . . . . .;
- Name des/der Verbraucher(s);
- Anschrift des/der Verbraucher(s);
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
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