Alles zum Thema Kostenerstattung

Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt Ihre Pflegekasse einen Teil des Nutzungsentgelts der Patronus Notrufuhr – bis zu 30,30 € monatlich. Wir erklären die Voraussetzungen und übernehmen die Antragstellung für Sie.

Die Voraussetzungen

Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen. Für die Prüfung können insbesondere folgende Punkte relevant sein.

Pflegegrad

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung. Welcher Pflegegrad vorliegt, spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist, dass überhaupt einer anerkannt wurde.

Wohnsituation

Leben Sie allein oder über weite Teile des Tages ohne Hilfe in der Nähe? Das ist eine zentrale Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Notrufsituation

Wäre es Ihnen im Notfall ohne Hausnotruf möglich, zuverlässig Hilfe zu rufen? Falls nicht, spricht das für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Ihr Weg zur anteiligen Kostenerstattung

Ob gesetzlich oder privat pflegeversichert: Der Weg zur anteiligen Kostenübernahme unterscheidet sich. Wählen Sie Ihre Versicherungsart, um den passenden Ablauf zu sehen.

Uhr Icon

Patronus Notrufuhr bestellen

Sie bestellen die Patronus Notrufuhr und starten Ihren 14-tägigen Testzeitraum.

Umschlag Icon

Unterlagen erhalten

Zu Beginn des Testzeitraums senden wir Ihnen die Antragsunterlagen zu – postalisch oder digital, je nachdem, was Ihre Pflegekasse vorsieht.

Unterschrift Icon

Antrag unterschreiben und einreichen

Sie unterschreiben den Antrag per Hand und senden ihn postalisch oder als Foto per E-Mail an info@patronus-uhr.de – oder Sie unterschreiben digital, dann wird der Antrag automatisch direkt an uns weitergeleitet.

Dokumentenprüfung Icon

Pflegekasse prüft den Antrag

Die Prüfung durch Ihre Pflegekasse kann 2–4 Wochen dauern. In dieser Zeit können Sie Ihre Patronus Uhr ganz normal weiter nutzen.

Geöffneter Brief Icon

Bescheid erhalten

Bei Bewilligung übernimmt Ihre Pflegekasse dauerhaft bis zu 30,30 € des monatlichen Nutzungsentgelts. Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab, unterstützen wir Sie gerne beim Widerspruch – melden Sie sich dafür einfach bei uns.

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Patronus Notrufuhr bestellen

Sie bestellen die Patronus Notrufuhr und starten Ihren 14-tägigen Testzeitraum.

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Rechnung erhalten

Sie erhalten von uns eine Rechnung über die monatlichen Kosten. Auf Wunsch senden wir Ihnen vorab auch gerne ein Angebot.

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Rechnung selbst einreichen

Private Pflegeversicherungen arbeiten nach dem Kostenerstattungsprinzip – Sie reichen die Rechnung eigenständig bei Ihrer Versicherung ein.

Dokumentenprüfung Icon

Pflegekasse prüft den Antrag

Wie lange die Prüfung dauert, hängt von Ihrer Versicherung ab. In dieser Zeit können Sie Ihre Patronus Uhr ganz normal weiter nutzen.

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Erstattung erhalten

Je nach Tarif erstattet Ihre private Pflegeversicherung die Kosten anteilig oder vollständig.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre häufigen Fragen zur Kostenübernahme

Übernimmt meine Pflegekasse die Kosten?

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Sofern Sie einen Pflegegrad haben, kann Ihre Pflegekasse die Kosten anteilig übernehmen – die Entscheidung erfolgt im Einzelfall. Wir unterstützen Sie dabei, den Antrag auszufüllen. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie den Antrag auf anteilige Kostenübernahme, prüfen die Angaben und unterzeichnen diesen. Anschließend kümmern wir uns darum, dass der Antrag an Ihre Pflegekasse übermittelt wird. Wird er bewilligt, zahlen Sie nur die geringen Mehrkosten. Eine Übersicht aller Tarife und Preise finden Sie hier. Ohne Pflegegrad nutzen Sie die Uhr als Selbstzahler:in.

Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten anteilig?

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Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen. Für die Prüfung können insbesondere folgende Punkte relevant sein:

  • Pflegegrad: Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor?
  • Wohnsituation: Lebt die pflegebedürftige Person allein, ist sie über weite Teile des Tages allein oder lebt sie mit einer Person zusammen, die im Notfall keinen Hilferuf selbständig absetzen kann?
  • Notfallsituation: Kann die pflegebedürftige Person in einer Notsituation mit einem handelsüblichen Telefon keinen Hilferuf selbständig absetzen?
  • Gesundheitliche Situation: Ist aufgrund des Krankheits- oder Pflegezustands jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen?

Wichtig: Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und bereiten die Unterlagen für Ihre Pflegekasse vor. Die abschließende Entscheidung trifft jedoch ausschließlich die Pflegekasse individuell.

Wie und wann bekomme ich den Antrag auf Kostenübernahme – und wie schicke ich ihn zurück?

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Den Antrag auf Kostenübernahme erhalten Sie nach Ihrer Bestellung – in der Regel per E-Mail. In diesem Fall können Sie ihn bequem digital unterschreiben. In Ausnahmefällen können Sie den Antrag auch postalisch anfordern. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben, unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn zurück – nicht direkt an Ihre Pflegekasse. Wir übernehmen die Weiterleitung und stellen sicher, dass alle nötigen Unterlagen vollständig sind. Nachdem Ihre Pflegekasse den Antrag erhalten hat, dauert die Prüfung in der Regel ca. zwei Wochen – sobald uns die Entscheidung vorliegt, informieren wir Sie.

Was passiert, wenn meine Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnt?

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Sollte Ihre Pflegekasse den Antrag ablehnen, informieren wir Sie und besprechen mit Ihnen folgende drei Optionen:

  • Widerspruch einlegen: Gegen eine Ablehnung können Sie bei Ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen – wir unterstützen Sie dabei, soweit möglich.
  • Als Selbstzahler:in weiternutzen: Sie können die Uhr auch ohne Kostenbeteiligung der Pflegekasse zum regulären Tarif nutzen.
  • Vertrag beenden: Möchten Sie die Uhr nicht weiter nutzen, können Sie diese zurückgeben.

Sie gehen also kein Risiko ein – wir finden gemeinsam die passende Lösung.

Was passiert, wenn meine Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnt?

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In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten für das Notrufsystem so lange, wie die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Entfallen diese Voraussetzungen oder liegen andere gesetzliche Gründe vor, kann die Pflegekasse die Kostenübernahme beenden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die versicherte Person dauerhaft in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung umzieht oder verstirbt.

Die Pflegekasse informiert Sie und uns in der Regel rechtzeitig über das Ende der Kostenübernahme. Sobald wir darüber informiert werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen mit Ihnen die für Ihre Situation passenden Möglichkeiten.

Testen Sie jetzt die Patronus Notrufuhr kostenlos und unverbindlich für 14 Tage

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