Pflege von Angehörigen zu Hause: Ihre Checkliste

Pflege von Angehörigen zu Hause: Ihre Checkliste

Immer mehr Menschen in Deutschland setzen auf die Pflege zu Hause. Das hat ganz unterschiedliche Gründe. Die einen fühlen sich in ihrer häuslichen Umgebung mit den sie pflegenden Angehörigen am wohlsten. Die anderen können oder wollen sich die Unterbringung in einem Alters-, Senioren- oder Pflegeheim nicht leisten. 

Warum auch immer man sich für die häusliche Pflege durch nahe Angehörige entscheidet - es gibt einiges zu beachten. Ambulante Pflege zu organisieren, kann für die eigenen Verwandten zum Vollzeitjob werden. Nicht wenige sind neben der pflegerischen Versorgung ihrer Verwandten kaum noch in der Lage, ihrem normalen Beruf nachzugehen. Daher sollten Sie sich schon im Vorfeld fragen: „Kann und möchte ich meine Angehörigen pflegen?”

Die folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen, eine Entscheidung zu treffen und sich optimal darauf vorzubereiten. Wir möchten Ihnen raten, sich diese genau anzuschauen. Fragen Sie sich selbst, ob Sie die einzelnen Punkte erfüllen - und wo möglicherweise Probleme entstehen könnten. Nur so kann der Einstieg in den neuen Lebensabschnitt gelingen. 

Ein älterer Mann kümmert sich um seine Frau, die im Rollstuhl sitzt
Ambulante Pflege kann für Angehörige zum Vollzeitjob werden

Erste grundsätzliche Fragen

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, gibt es einige grundsätzliche Punkte zu beachten. Diese betreffen vor allem Ihre eigenen Lebensumstände und Gefühlswelten. Denken Sie daher gründlich über die folgenden Punkte nach, und beziehen Sie diese in Ihren Entscheidungsprozess ein: 

Ist die Pflege neben Ihrem Beruf möglich? 

Überlegen Sie sich genau, wie viel Zeit Ihnen neben der Arbeit bleibt. Vernachlässigen Sie dabei auf keinen Fall Ihr Privatleben! Planen Sie genug Zeit für Freunde, Familie und andere Freizeitaktivitäten ein. Auch regelmäßige Erholungspausen gehören zum Alltag dazu!

Bezahlte Freistellung bei Pflege Angehöriger

Um Beruf und familiäre Pflege in Deutschland besser vereinbaren zu können, gibt es das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Diese sollen es Ihnen ermöglichen, die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger sicherzustellen. So haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber sowie Pflegeunterstützungsgeld bei „kurzzeitiger Arbeitsverhinderung”. 

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: 

Werden Angehörige kurzfristig zum Pflegefall, können Sie die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung” in Anspruch nehmen, um eine gänzliche oder gesplittete, teilweise Freistellung über einen Zeitraum von maximal 10 Arbeitstagen zu ermöglichen. In dieser Zeit erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 90 % des aktuellen Nettolohns - das sogenannte „Pflegeunterstützungsgeld”.

Pflegezeit: 

Benötigen Sie eine längere Auszeit zur Pflege Ihrer Angehörigen, so kommt die „Pflegezeit” infrage. Hier sind Sie über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten freigestellt, bleiben sozialversichert und genießen vollen Kündigungsschutz. Allerdings wird Ihnen in dieser Zeit kein Gehalt ausgezahlt. Sie sollten sich also gut überlegen, ob diese Option finanziell für Sie denkbar ist. 

Pflegezeit bei todkranken Menschen: 

Sind Ihre Angehörigen so krank, dass sich der Gesundheitszustand stetig verschlechtert und die Palliativversorgung notwendig wird, greift eine Sonderform der Pflegezeit. In diesem Fall können Sie der Arbeit unentgeltlich bis zu drei Monate fernbleiben, um sich um Ihre sterbenden Angehörigen zu kümmern. 

Familienpflegezeit: 

Müssen Sie Ihre Angehörigen über einen längeren Zeitraum pflegen, so ist vor allem die „Familienpflegezeit” interessant. Hier können Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang auf mindestens 15 Stunden reduzieren. Wichtig dabei: Der Arbeitgeber muss spätestens acht Wochen vor Beginn der „Familienpflegezeit” darüber in Kenntnis gesetzt werden. 

Ist die Pflege finanziell möglich?

Die häusliche Pflege kann schnell ins Geld gehen - vor allem dann, wenn Sie ganz oder teilweise auf Ihren Beruf verzichten müssen. Fragen Sie sich daher, ob die pflegebedürftige Person Rente bezieht, Pflegegeld erhält oder sonstige Ersparnisse hat, die eine Finanzierung ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, werfen Sie einen Blick auf Ihre eigenen Finanzen: Können Sie sich die Pflege leisten? 

Ist die Pflege zeitlich machbar? 

Machen Sie einen ersten Test, indem Sie die Pflege Ihrer Angehörigen für zwei Wochen übernehmen. Führen Sie dabei ein Tagebuch und dokumentieren Sie genau, welche Tätigkeiten wie viel Zeit in Anspruch nehmen. So finden Sie heraus, wie umfangreich die Pflege ist und ob diese zeitlich in Ihren Alltag passt. 

Sind Sie für die Pflege bereit? 

Die Pflege von Angehörigen besteht nicht immer nur aus Unterstützung im Haushalt. In einigen Fällen müssen Sie auch das Waschen und die generelle Hygiene Ihrer Liebsten übernehmen. Manchen Menschen fällt das nicht leicht. Fragen Sie sich daher unbedingt im Vorfeld, ob Sie dazu in der Lage wären - und erwägen Sie andernfalls die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten!

Kann Ihnen jemand helfen? 

Hören Sie sich bei der Entscheidungsfindung um und fragen Sie andere Menschen aus Ihrem Umfeld, ob diese Sie bei der Pflege unterstützen können. Haben Sie jemanden, der einen Teil der Last auf seine Schultern nehmen kann oder sind Sie auf sich allein gestellt? Denken Sie dringend daran, dass die Pflege von Angehörigen ein Knochenjob sein kann. Nehmen Sie das Ganze nicht auf die leichte Schulter - sondern jede Hilfe an, die Sie kriegen können!

Können Sie Ihren Alltag umstellen? 

Eines muss Ihnen bewusst sein: Angehörige zu pflegen kann sehr zeitintensiv sein und wird Ihren Alltag mit hoher Wahrscheinlichkeit stark verändern. Fragen Sie sich daher, ob Sie für eine solche Änderung Ihres Tagesablaufs bereit sind. Sind Sie zudem dazu in der Lage, Koordinationsaufgaben zu übernehmen, wenn es beispielsweise um die Zusammenarbeit mit professionellen Pflegefachkräften oder die Planung von Tages- und Nachtpflege geht? 

Hält Ihre Beziehung das aus? 

Die Pflege einer geliebten Person kann die zwischenmenschliche Beziehung von heute auf morgen komplett verändern. Menschen, die Sie groß gezogen haben, brauchen dann plötzlich selbst Ihre Hilfe. Nicht alle Menschen kommen damit gleich gut zurecht. Fragen Sie sich daher, ob Sie dafür bereit sind - vor allem dann, wenn Ihre Angehörigen schwere Bewusstseinsveränderungen zeigen (wie beispielsweise bei einer Demenz). 

Mann sitzt am Schreibtisch und hält wichtige Unterlagen und Stift in den Händen
Notwendig für den Erhalt (finanzieller) Leistungen ist die Anerkennung eines Pflegegrades

Pflegegrad und Vollmachten 

Die Pflege von Angehörigen kann nicht nur teuer, sondern auch anstrengend und zeitaufwendig werden. Auch ist sie häufig mit vielen schweren Entscheidungen verbunden. Es macht daher Sinn, schon im Vorfeld zu prüfen, ob Sie möglicherweise Hilfe in Anspruch nehmen und gewisse rechtliche oder gesundheitliche Fragen schon im Vorfeld beantworten können. So können Sie sich selbst - und auch Ihren Angehörigen - das Leben erleichtern und Druck von den Schultern nehmen. 

Besitzt die Person einen Pflegegrad? 

Die erste wichtige Frage ist, ob die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad besitzt. Dieser ist für den Erhalt einer Vielzahl (finanzieller) Leistungen durch die Pflegekasse unabdingbar. So können Sie beispielsweise Pflegegeld, den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, einen Zuschuss für Wohnraumanpassungen und mehr erhalten, Tages-, Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen oder von weiteren Vergünstigungen profitieren.

Alles, was Sie über die Pflegegrade 1 bis 5 wissen müssen, erfahren Sie in unserem Artikel „Pflegegrad: Alles Wichtige auf einen Blick”

Ein Pflegetagebuch führen

Besitzt die Person (noch) keinen Pflegegrad, sollten Sie in einem ersten Schritt ein detailliertes Pflegetagebuch führen. Dokumentieren Sie also über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen den Pflegealltag. Das hilft Ihnen nicht nur dabei, den eigenen Zeitaufwand besser zu messen. Sie helfen dem Medizinischen Dienst der Pflegekasse auch dabei, bei einem Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad die richtige Entscheidung zu treffen. 

Formlosen Antrag auf Pflegeleistungen stellen 

Stellen Sie, sofern noch nicht geschehen, einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Dazu reicht zunächst ein formloses schriftliches Schreiben oder auch ein Anruf aus. 

Notwendige Formulare ausfüllen

In Reaktion auf den formlosen Antrag erhalten Sie in der Regel ein ausführliches Formular zugesandt. Dieses müssen Sie ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) zur Vereinbarung eines Termins zur Überprüfung der Pflegebedürftigkeit bei Ihnen. 

Wir empfehlen Ihnen, als pflegende Angehörige unbedingt bei diesem Termin anwesend zu sein. So können Sie offene Fragen klären und sicherstellen, dass die richtige Entscheidung getroffen wird. 

Gegebenenfalls Widerspruch einlegen

Einige Wochen nach der Begutachtung wird Ihnen der Leistungsbescheid durch Ihre Pflegekasse zugesandt. Sie erhalten somit entweder eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit mit entsprechendem Pflegegrad oder aber einen Ablehnungsbescheid. Sind Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden, können Sie innerhalb von 4 Wochen begründeten Widerspruch einlegen und so einen zweiten Termin zur Begutachtung erwirken.  

Vorsorgevollmacht unterschreiben 

Eine Vorsorgevollmacht wird dann wichtig, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr dazu in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen oder diese mitzuteilen. Als bevollmächtigte Person sind Sie dann berechtigt, sämtliche Entscheidungen in Vertretung zu treffen. Es macht Sinn, eine solche Vorsorgevollmacht möglichst frühzeitig auszufüllen und zu unterschreiben. So sind Sie auch auf unerwartete Situationen vorbereitet.  

Patientenverfügung unterschreiben

Manche Menschen haben Angst davor, am Ende ihres Lebens künstlich am Leben erhalten zu werden, obwohl sie dies gar nicht wünschen. Auch ist die Entscheidung darüber für viele Angehörige eine enorme Belastung. Mit einer Patientenverfügung lässt sich dieses Problem umgehen. Sie regelt verbindlich, welche ärztlichen Maßnahmen erwünscht oder nicht erwünscht sind, wenn die Person dies nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen kann. 

Betreuungsverfügung unterschreiben 

Häufig werden Personen kurzfristig pflegebedürftig und können ihre Wünsche nicht mehr selbst mitteilen. In diesem Fall ist meist unklar, wer als rechtlicher Betreuer auftreten soll. Die Betreuungsverfügung regelt dies eindeutig und sorgt so schon im Vorfeld für klare Verhältnisse. 

Älterer Mann mit Gehhilfe läuft durchs Zimmer, ältere Frau im Rollstuhl und jüngerer Mann sitzen am Tisch
Treppenlifte und Pflegebetten sind Möglichkeiten, das eigene zu Hause barrierefrei zu gestalten

Häusliche Situation und Hilfsmittel 

Grundsätzlich ist die Pflege zu Hause in den meisten Fällen möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die geeigneten häuslichen Bedingungen erfüllt werden und notwendige Hilfsmittel vorliegen. Andernfalls kann der Pflegealltag unnötig erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden. Folgende Fragen sind daher besonders wichtig: 

Sind die Räumlichkeiten geeignet? 

Pflegebedürftige Menschen, gerade in hohem Alter, weisen ein erhöhtes Sturzrisiko auf. Das kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen. Gehen Sie daher mit einem speziellen Blick durch die Räumlichkeiten und fragen Sie sich: „Gibt es mögliche Stolperfallen?” Menschen mit Pflegegrad erhalten hierbei professionelle Unterstützung - fragen Sie einfach bei der Pflegekasse nach! 

Treppenlift / behindertengerechtes Bad nötig? 

Pflegebedürftige Menschen, die in einem Einfamilienhaus leben, können Treppen häufig nicht mehr bewältigen. Hier kann ein Treppenlift helfen, den es in verschiedenen Ausführungen zahlreicher Anbieter gibt. Bei körperlich stark beeinträchtigten Menschen kann zudem der behindertengerechte Umbau des Bades notwendig sein. Bei Vorliegen eines Pflegegrads kann die Pflegekasse hier einen Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 Euro leisten. 

Welche Hilfsmittel werden benötigt? 

  1. Benötigen Sie ein spezielles Pflegebett, das in Höhe und Position flexibel verstellbar ist? 
  2. Kommen Spezialmatratzen oder Pflegematratzen infrage? 
  3. Ist die Person auf Hilfsmittel zur Mobilität, wie beispielsweise eine Gehhilfe, einen Rollstuhl, Rollator oder ein Elektromobil angewiesen?
  4. Benötigt die Person einen Badewannenlift, um in die Badewanne zu gelangen (oder sollte die Badewanne möglicherweise durch eine behindertengerechte Duschkabine ausgetauscht werden)?
  5. Sind Kompressionsstrümpfe vonnöten? 
  6. Ist die Person auf Inkontinenzmaterialien oder Windeln angewiesen? 
  7. Besitzt die Person ein Auto, das möglicherweise behindertengerecht umgebaut werden muss? 

Sprechen Sie mit dem zuständigen Arzt oder der Ärztin darüber, welche Hilfsmittel sinnvoll und notwendig sind. In einigen Fällen ist sogar eine ärztliche Verordnung notwendig. Beachten Sie dabei, dass die Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrads einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 40 Euro leistet. 

Ist ein Hausnotrufsystem sinnvoll? 

Können Sie nicht 24 Stunden am Tag vor Ort sein, sollten Sie über die Anschaffung eines Hausnotrufsystems nachdenken. Dies ermöglicht Ihren Angehörigen, jederzeit einen Notruf abzusetzen und auch dann Hilfe zu erhalten, wenn Sie nicht da sind. Hier gibt es neben dem klassischen „roten Knopf” mittlerweile deutlich attraktivere Lösungen, die zudem weitere Vorteile bieten. 

So bietet Patronus eine intelligente Notruf-Uhr an, die aussieht wie eine moderne Smartwatch. Sie besitzt eine integrierte SIM-Karte, ein Mikrofon sowie Lautsprecher. Dadurch ist sie nicht nur zu Hause, sondern deutschlandweit auch unterwegs nutzbar. Um sich von den Vorteilen zu überzeugen, können Sie die Patronus-Uhr jetzt 14 Tage kostenlos testen - erst danach entscheiden Sie, ob die Uhr gegen ein Nutzungsentgelt weiter getragen oder kostenfrei zurückgeschickt werden soll. 

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Mit der Patronus-Uhr am Handgelenk wurde ein Notruf abgesetzt
Mit der Notruf-Uhr von Patronus erhalten Sie per Knopfdruck in Sekundenschnelle, die Hilfe, die Sie benötigen

Was tun bei Überlastung und Stress? 

Sie haben sich für die Pflege eines geliebten Menschen entschieden und merken jetzt, dass die Belastung höher ist als gedacht? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen auch! Um Ihre eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollten Sie jetzt schnellstmöglich gegensteuern. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten: 

Beratungen und Pflegekurse nutzen

Als Angehörige, die pflegebedürftige Menschen versorgen, haben Sie Anspruch auf kostenlose Beratungen und Pflegekurse durch die Pflegekasse. Hier treffen Sie nicht nur Gleichgesinnte und können sich Ihren Frust von der Seele reden. Sie erhalten auch Tipps zur Optimierung der Versorgung und Unterstützung bei der Suche nach verschiedenen Hilfeleistungen. 

Pflegestützpunkte aufsuchen 

Pflegestützpunkte sind örtliche Auskunfts- und Beratungsstellen, die von den Pflegekassen auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet wurden. Sie bieten pflegenden Angehörigen nicht nur seelische Unterstützung, sondern auch kostenlose Beratungen an. So erhalten Sie schnelle Hilfe und können die Pflege Ihrer Liebsten optimieren. 

Eine Liste der Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe finden Sie unter https://www.zqp.de/beratung-pflege/. 

Das Bürgertelefon anrufen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet pflegenden Angehörigen einen telefonischen Expertenrat an. Hier können Betroffene vollkommen anonym anrufen, ihre Probleme schildern und Ratschläge erhalten. Sie erreichen das Bürgertelefon montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 030 201 79131. Sie können auch eine E-Mail an info@wege-zur-pflege.de senden. 

Angehörigenkreise oder Selbsthilfegruppen

Es ist nie schlecht, sich mit anderen Menschen über seine Erfahrungen auszutauschen. Vor allem dann nicht, wenn diese Menschen die Ängste, Sorgen und Probleme verstehen, weil sie in der gleichen Situation sind. Regelmäßige Treffen mit Angehörigenkreisen oder auch Selbsthilfegruppen können daher helfen und Ihnen zeigen, dass Sie nicht allein mit der Situation fertig werden müssen.

Informieren Sie sich beispielsweise im Internet, ob es derartige Gruppen in Ihrem Umkreis gibt. Schauen Sie dabei auch auf Social Media vorbei. Auf Facebook beispielsweise gibt es eine Vielzahl von Gruppen, die den Austausch mit Gleichgesinnten ermöglichen. 

Patientenberatung Deutschland (UPD) 

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert Sie und Ihre Angehörigen kostenlos bei allen Fragen zu Gesundheit und Gesundheitsrecht. Sie erreichen die Expertinnen und Experten unter der kostenlosen Rufnummer 0800 011 77 22 oder online unter https://www.patientenberatung.de/

Wichtig: Alle Leistungen abrufen 

Gerade für Menschen mit Pflegegrad stehen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung. Häufig jedoch wissen die Pflegebedürftigen oder die sie pflegenden Personen nichts davon. Lassen Sie sich also von Ihrer Pflegekasse informieren, welche Möglichkeiten Sie haben. 

So können Sie beispielsweise bei einer Krankschreibung die Pflege Angehöriger im Rahmen der Verhinderungspflege an professionelle Fachkräfte abgeben. Wenn Sie mal Urlaub machen möchten, sollten Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Sollten Sie regelmäßige Entlastung brauchen, kommt die Tages- oder Nachtpflege infrage, bei der die pflegebedürftige Person teilstationär versorgt wird. 

Pflegende Tochter mit ihrer älteren Mutter, die gemeinsam Informationen zu Pflege durchlesen
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Beratungsangebote und Pflegekurse der Pflegekassen

Weitere wichtige Punkte 

Neben den oben genannten Punkten gibt es zwei weitere Aspekte, die wir aufgrund der aktuellen Relevanz hier nicht vergessen wollen: 

Gibt es eine Impfpflicht in der Pflege? 

So manch einer hat es in den letzten Monaten möglicherweise mitbekommen: Es wurde im politischen Kontext lange heiß über eine Impfpflicht in der Pflege diskutiert. Tatsächlich gilt seit dem 16. März 2022 eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht”. Das bedeutet, dass Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs eigentlich nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. 

Die Betonung liegt hierbei jedoch auf „eigentlich”. Denn seit Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes am 1. Oktober 2022 halten viele Experten diese einrichtungsbezogene Impfpflicht für nicht mehr verhältnismäßig. Einige Bundesländer haben daher bereits damit begonnen, diese nicht mehr umzusetzen. Gänzlich geklärt ist der Sachverhalt jedoch noch nicht, hier bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt. 

Unabhängig davon gilt eine Impfpflicht für pflegende Angehörige derzeit nicht. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, geimpft zu sein, um ihre Liebsten pflegen zu können. Dennoch ist es unbedingt empfehlenswert, den Impfschutz stets aufrechtzuerhalten. Nur so können Sie das Risiko minimieren, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren und Ihre pflegebedürftigen Angehörigen anzustecken, die in besonderem Maße gefährdet sind. 

Pflegebedürftige Person hat Corona: Was tun? 

Um zu vermeiden, dass es überhaupt erst zu einer Ansteckung oder einem schweren Verlauf kommt, sollte die pflegebedürftige Person stets den Impfstatus aufrechterhalten. Derzeit wird für die meisten Betroffenen daher die vierte Schutzimpfung empfohlen. Ist es jedoch bereits zu einer Ansteckung gekommen, so muss der Gesundheitszustand dringend genau beobachtet werden. 

Stellen Sie fest, dass sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert, holen Sie dringend ärztliche Hilfe ein oder fragen Sie das zuständige Gesundheitsamt nach dem weiteren Vorgehen. Seien Sie für die Person da, achten Sie aber stets darauf, sich selbst zu schützen!  

Als pflegebedürftige Person sollten Sie daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, die das Ansteckungsrisiko für Sie und andere Personen verringern. Dazu zählen die klassischen AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Atemschutzmaske tragen). Hinzu kommt regelmäßiges Lüften, um einen Luftaustausch zu ermöglichen.

Tochter im mittleren Alter umarmt glücklich ihre Eltern im Seniorenalter, die beide die Patronus-Uhr am Handgelenk tragen
Die Patronus-Uhr gibt Pflegebedürftigen Sicherheit und lässt Angehörige ruhiger schlafen

Fazit 

Am Ende lässt sich sagen: Als pflegende Angehörige werden Sie es nicht immer einfach haben. Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Teil der Arbeit an andere Menschen abzugeben oder (finanzielle) Unterstützung zu erhalten. Versuchen Sie, all diese Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Aufgabe Pflege bestmöglich zu meistern. 

Ein modernes Hausnotrufsystem wie die Patronus-Uhr kann hierbei besonders sinnvoll sein. Denn dieses ermöglicht es Ihren Liebsten auch dann schnell Hilfe zu erhalten, wenn Sie mal nicht vor Ort sein können. So wird das Leben der Nutzenden deutlich sicherer - und Ihres sorgenfreier. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie die Notruf-Uhr jetzt 14 Tage kostenlos und unverbindlich! 

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