Pflegegrad 2: Geld, Voraussetzungen und Leistungen

Pflegegrad 2: Geld, Voraussetzungen und Leistungen

Zu Ihrer Information: Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am 24.03.2023.

Seit Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am 1. Januar 2017 ersetzten die Pflegegrade die damaligen Pflegestufen. Sie geben Auskunft über die Selbständigkeit einer Person. Je höher er ausfällt, desto höher die Pflegebedürftigkeit. 

Entsprechend stehen Menschen mit einem Pflegegrad unterschiedlich hohe Geld- und Sachleistungen zu, die von der Pflegekasse getragen werden. 

Wir haben uns die Pflegegrade im Einzelnen angeschaut. In diesem Artikel erfahren Sie nicht nur, wie Pflegegrad 2 definiert wird. Auch sagen wir Ihnen, welche Voraussetzungen es gibt und welche Geld- und Sachleistungen Ihnen zustehen: 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Personen mit Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor 
  • Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und kostenlose Beratung durch Pflegeberater
  • Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Kostenfreie Pflegekurse für pflegende Angehörige 
  • Pflegekassen übernehmen bis zu 50 Euro im Monat für digitale Pflegeanwendungen

Menschen mit Pflegegrad 2 sind „in ihrer Selbständigkeit erheblich” beeinträchtigt

Definition: Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 ist der zweitniedrigste der fünf Pflegegrade. Nach §15 SGB XI steht er Pflegebedürftigen dann zu, wenn sie „in ihrer Selbständigkeit erheblich” beeinträchtigt sind. Sie weisen somit in der Regel noch keine kritischen Verhaltensweisen und psychische Problemlagen auf. Zum Erhalt muss entweder ein Antrag auf Pflegegrad  oder auf Höherstufung gestellt werden. 

Anschließend nimmt die Pflegekasse Kontakt auf und vereinbart einen Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei Privatversicherten. Auf Basis eines Fragenkatalogs wird hier die Pflegebedürftigkeit der antragstellenden Person eingeschätzt. Dies kann - je nach Situation - telefonisch oder aber auch vor Ort geschehen.

Auf Basis des Gesundheitszustands entscheiden die Gutachter des MD oder von Medicproof über die Anträge auf Pflegeleistungen. Der Bescheid der Pflegeversicherung geht in der Regel innerhalb weniger Wochen ein. Wird er bewilligt, erhalten Betroffene Leistungen der Pflegeversicherung. 

Widerspruch Pflegegrad 

Die Pflegekasse hat Ihren Antrag abgelehnt oder den Pflegebedarf aus Ihrer Sicht zu niedrig eingestuft? Dann sollten Sie Widerspruch einlegen! Die Pflegekasse vereinbart in diesem Falle eine weitere Begutachtung. Hier soll das Ergebnis der ersten Begutachtung kontrolliert werden. 

In Einzelfällen findet dann ein Revidierung der Entscheidung statt. Die Anträge auf Pflegeleistungen werden dann unter Umständen doch bewilligt. Die Auszahlung der Geld- und Sachleistungen findet dann rückwirkend zum Datum des ersten Antrags statt. 


Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 müssen erheblich in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sein. Bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte ist die Person regelmäßig auf Hilfe angewiesen.

Überprüft wird dies durch die Gutachter im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)”. Das Verfahren beruht auf einem komplexen Punktesystem. Mit einer höheren Punktzahl geht dabei ein höherer Grad der Unselbständigkeit einher. Die Höchstpunktzahl liegt bei 100. 

Der Fragenkatalog ist in sechs Module unterteilt. Hier werden unterschiedlichste Faktoren der Selbständigkeit detailliert betrachtet. In jedem Modul wird auf Basis der Antworten eine bestimmte Punktzahl erreicht. Je nach Modul wird diese unterschiedlich stark gewichtet. Die gewichteten Modulpunktzahlen werden abschließend zu einem Gesamtwert addiert. 

Bei der Begutachtung müssen zwischen 27 bis unter 47,5 von 100 Punkten ermittelt werden.

Die Pflegegrad-Punkte im Überblick:


Kriterien zur Feststellung des Pflegegrades

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die aufgrund des Pflegebedarfs einer Person festgestellt werden. Die Feststellung des Pflegegrades und der Höhe der Leistungen obliegt dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD), welcher von der Pflegekasse beauftragt wird. Dabei erfolgt eine Einschätzung durch erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärzte, die als Gutachter fungieren. Diese ermitteln potenzielle Einschränkungen, Probleme oder Unterstützungsbedarf im Alltag durch die Verwendung eines Fragenkatalogs. Um den Grad der Selbstständigkeit sowie individuelle Fähigkeiten zu bewerten, orientieren sie sich an sechs Lebensbereichen, welche auch als Module bezeichnet werden:


  1. Mobilität: Hier wird bewertet, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich selbstständig zu bewegen oder Unterstützung benötigt.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier wird untersucht, ob die pflegebedürftige Person in der Lage ist, ihre Bedürfnisse zu äußern und zu verstehen sowie einfache Alltagshandlungen durchzuführen.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Hier wird untersucht, ob die pflegebedürftige Person unter Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Problemen leidet, die eine besondere Betreuung erfordern.
  4. Selbstversorgung: Hier wird bewertet, ob die pflegebedürftige Person in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, wie beispielsweise beim Waschen, Ankleiden und Essen.
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Hier wird bewertet, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Lage ist, mit den Anforderungen ihrer Erkrankung oder Therapie umzugehen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Hier wird untersucht, ob die pflegebedürftige Person in der Lage ist, ihre sozialen Kontakte zu pflegen und den Alltag zu organisieren.

Die Punktzahl, die die pflegebedürftige Person in jedem Modul erhält, fließt in die Gesamtbewertung ein, die dann zur Feststellung des Pflegegrades herangezogen wird.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 2? 

Um einen Anspruch auf Pflegegrad 2 und damit verbundene Leistungen aus der Pflegeversicherung zu haben, muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens müssen Gutachter zwischen 27 und 47,5 Punkte ermitteln, um eine Einstufung in Pflegegrad 2 zu ermöglichen.

Die genauen Voraussetzungen und Kriterien für die Einstufung in Pflegegrad 2 sind im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) geregelt und können auch von den individuellen Umständen abhängen. Eine genaue Beurteilung und Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) auf Basis einer Begutachtung.

Tipp: Für eine optimale Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes empfehlen wir Ihnen, ein Pflegetagebuch zu führen. Darin können Sie den tatsächlichen Pflegeaufwand für Ihre Angehörigen dokumentieren. Im Falle eines Widerspruchs kann ein Pflegetagebuch hilfreich sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel „Wie Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse vorbereiten sollten”.


Geld und Leistungen bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können einen Teil ihres Alltags selbständig bewältigen und sich verhältnismäßig gut selbst versorgen. Dennoch sind sie in vielen Bereichen auf Hilfe angewiesen. Entsprechend stehen ihnen zahlreiche Leistungen der Pflegekasse zu. Dazu zählen beispielsweise: 

  • monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, 
  • Eine Kostenübernahme bei Pflegehilfsmitteln wie dem Hausnotruf oder einer Notruf-Uhr sowie, 
  • Zuzahlungen zu Wohnraumanpassungen. 

Dabei wird dem Pflegegrad 2 häufig eine besonders wichtige Rolle zugeordnet. Denn er ist der erste der fünf Pflegegrade, bei dem die Betroffenen sämtliche Leistungen der Pflegekasse erhalten. Das betrifft nicht nur das sogenannte Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde. Auch erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 erstmals Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. 

Hinzu kommen finanzielle Zuschüsse zur Tages- und Nacht-, Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie der vollstationären Pflege. Der folgende Überblick zeigt, welche Leistungen Ihnen mit Pflegegrad 2 zustehen - und in welcher Höhe: 

Pflegegrad: Leistungen-Tabelle

Tabelle: Leistungen bei Pflegegrad 2
Tabelle: Leistungen die Personen mit Pflegegrad 2 erhalten

Pflegegrad 2: Leistungen im Detail

Die Übersicht hat bereits gezeigt, auf welche Leistungen Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch haben. Im Folgenden gehen wir nun im Detail auf die einzelnen Punkte ein: 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Für Betroffene bringt Pflegegrad 2 Geldleistungen für Angehörige mit sich. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 316 Euro pro Monat. Alternativ haben sie Anrecht auf die sogenannten Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. 

Unsere Tipps: 

Beim Thema Pflegegrad 2 Geld- und Sachleistungen gibt es zwei interessante Punkte zu beachten: 

1. Die Kombinationspflege

In der Regel zahlt die Pflegekasse nur eine der beiden Leistungen. Das heißt, standardmäßig können Pflegebedürftige das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen erhalten. Nun gibt es jedoch Fälle, in denen die Pflege zwischen einem ambulanten Pflegedienst und beispielsweise Angehörigen aufgeteilt wird.

In solchen Fällen kann es unter Umständen möglich sein, die sogenannte Kombinationspflege zu beantragen. Dies ist möglich, wenn der Betrag an Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst nicht vollständig aufgebracht wird. In dieser Situation kann jener Prozentsatz an Pflegesachleistungen, der nicht ausgegeben wurde, als Pflegegeld ausgezahlt werden. Er ist dann für die Pflege durch Angehörige nutzbar.

Beispiel:

Der ambulante Pflegedienst kostet 344,50 Euro pro Monat. Das entspricht der Hälfte der zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen in Höhe von 689 Euro. Die Betroffene beantragt die Kombinationspflege und erhält nun (die anderen) 50 % des bewilligten Pflegegelds, also 158 Euro, ausgezahlt.

2. Entlastungsbetrag statt Pflegesachleistung

Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft? In diesem Fall gibt es noch eine zweite Möglichkeit. Bis zu 40 % dieser Leistungen können in den Pflegegrad 2 Entlastungsbetrag umgewandelt werden. Pflegebedürftige haben dann das Recht, den ausgezahlten Betrag für Angebote zur Unterstützung in ihrem Alltag aufzuwenden. 

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben die Möglichkeit, 689 Euro pro Monat an teilstationären Pflegeleistungen zu erhalten. Dazu zählen auch die Tages- und Nachtpflege. 

Übrigens:

Wenn die 689 Euro monatlich nicht ausreichen, können Betroffene zusätzlich die Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Tages- und Nachtpflege nutzen. 

Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 

Unter bestimmten Umständen müssen Menschen kurzzeitig oder übergangsweise pflegerisch in einer stationären Einrichtung betreut werden. In diesem Fall können Betroffene Unterstützung durch ihre Pflegekasse erhalten. Die Höhe der Unterstützung ist aber nicht abhängig vom Pflegegrad. 

Einzige Ausnahme: Pflegegrad 1. Hier erhalten Betroffene keine Unterstützung durch ihre Pflegekasse. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 hingegen erhalten 1.612 Euro pro Jahr. Diese können über einen Zeitraum von insgesamt 4 Wochen, also 28 Kalendertagen, für die Kurzzeitpflege aufgewendet werden.

Ähnlich verhält es sich bei der sogenannten Verhinderungspflege. Sie kann als ambulantes Pendant zur Kurzzeitpflege verstanden werden. Die pflegerische Versorgung wird also durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt, sofern die im Regelfall pflegende Privatperson verhindert sein sollte. Auch in diesem Falle stehen maximal 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese müssen innerhalb von bis zu 4 Wochen, also 28 Kalendertagen, für die Verhinderungspflege aufgewendet werden. 

Wichtige Hinweise: 

Bei der Kurz- und Verhinderungspflege gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 

1. Kurzzeitpflege:


  • Wird im laufenden Kalenderjahr keine Verhinderungspflege durch die pflegebedürftige Person genutzt? Dann kann die Kurzzeitpflege sogar für bis zu acht Wochen, also 56 Kalendertage, beantragt werden. In diesem Fall kann der Zuschuss auf bis zu 3.386 Euro ansteigen. 
  • Während der maximal acht Wochen Kurzzeitpflege können pflegebedürftige Personen zudem die Hälfte des ihnen zustehenden Pflegegelds erhalten. Bei 316 Euro im Monat entspricht dies 158 Euro.

2. Verhinderungspflege: 

  • Wie auch bei der Kurzzeitpflege, so können Pflegebedürftige während der Verhinderungspflege die Hälfte des zur Verfügung stehenden Pflegegeldes erhalten. Das entspricht maximal 158 Euro pro Monat. 
  • Wird im laufenden Kalender keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen? Dann können die Betroffenen bis zu sechs Wochen, also 42 Tage, Verhinderungspflege pro Jahr beantragen. Der Zuschuss der Pflegekasse liegt in diesem Falle bei maximal 2.418 Euro pro Jahr. 

Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege können unter Umständen auch miteinander kombiniert werden.

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 2 

Menschen mit Pflegegrad 2 können Leistungen zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Seit dem Jahr 2017 erhalten sie hierfür monatlich 770 Euro. Diese sind für die stationäre Versorgung in einem Alters- oder Pflegeheim gedacht. Dabei müssen alle pflegebedürftigen Personen unabhängig vom Pflegegrad die “einrichtungseinheitlichen Eigenanteile”(EEE) zum Pflegesatz des Heims zuzahlen. 

Anders als bei den Pflegestufen bleibt der pflegebedingte Eigenanteil einheitlich gleich und steigt nicht mehr mit höherem Pflegebedarf. Dennoch gibt es Unterschiede im Preis, die auf die jeweiligen Pflegeheime zurückzuführen sind. Hier unterscheiden sich die Kosten für die Pflege teilweise erheblich. 

Dies kann nicht nur an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, sondern auch der unterschiedlichen Personalstruktur liegen. Vor allem die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie anteilige Investitionskosten fallen hier besonders ins Gewicht.

Wichtig: Was ist der sogenannte “einrichtungseinheitliche Eigenanteil” (EEE)?

Häufig ist zu lesen, dass der Begriff des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils zu Missverständnissen führt.  Denn das Wort “Eigenanteil” bezeichnet nicht den kompletten Eigenanteil, der monatlich nach Zuzahlung der Pflegekasse entrichtet werden muss. Stattdessen geht es um die pflegebedingten Kosten, die nach Abzug aller Kassenleistungen auf alle Bewohnerinnen eines Heims umgelegt werden.

Individuelle Kosten wie beispielsweise für die Unterkunft, Verpflegung oder anteilige Investitionskosten werden dabei gesondert berechnet. Sie sind für jeden Bewohner unterschiedlich hoch. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Heim unterschiedlich große Zimmer zu verschiedenen Preisen anbietet. 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2

Wie alle Pflegebedürftigen, so haben auch Menschen mit Pflegegrad 2 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat. Betroffene können den Entlastungsbetrag beispielsweise nutzen, um 

  • einen Alltagsbegleiter für Spaziergänge, Gespräche oder ihre Einkäufe zu bezahlen,, 
  • Pflegegrad 2 Haushaltshilfe für den Wohnungsputz oder anstrengende Hausarbeiten (zum Beispiel das Aufhängen von Gardinen) zu engagieren oder 
  • einer geistig und körperlich aktivierender Betreuungsgruppe beizuwohnen.

Zudem ist es möglich, einen Teil oder die Gesamtsumme des Entlastungsbetrags anderweitig zu nutzen. Beispielsweise für die Tagespflege, Kurzzeitpflege oder die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. 

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 

Wie schon bei Pflegegrad 1, so haben Menschen mit Pflegegrad 2 Anspruch auf medizinische sowie Pflegehilfsmittel. Dazu zählen nicht zuletzt der Hausnotruf sowie die Notruf-Uhr von Patronus. Auch die anteilige Übernahme von Kosten für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind oder einen medizinischen Zweck erfüllen, fallen darunter. Das umfasst:

  • die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 40 Euro,
  • Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, eines sogenannten technischen Pflegehilfsmittels (25,50 Euro monatlich), und
  • medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die in dem jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2 

Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden, können einen Zuschuss für Wohnraumanpassungen erhalten. Dies kann den Einbau eines Treppenlifts oder aber den bedarfsgerechten Umbau der Badewanne betreffen. Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt auch in diesem Fall 4.000 Euro.  

Wichtig:

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt einmalig. Er muss für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung aufgewendet werden. Allerdings kann eine erneute Gewährung des Zuschusses möglich sein, wenn sich der Hilfebedarf der pflegebedürftigen Personen ändert.

Wohngruppenzuschuss bei Pflegegrad 2 

Wie Menschen mit Pflegegrad 1, so können auch Betroffene mit Pflegegrad 2 eine Wohngruppe gründen. Hierfür erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 214 Euro pro Monat. Zudem haben sie Anrecht auf die sogenannte Anschubfinanzierung, die für die Gründung einer Pflegegruppe genutzt werden kann. 

Die Höhe dieser Anschubfinanzierung beträgt maximal 2.500 Euro pro Person. Dabei wird sie bis zu vier Bewohnern der Wohngemeinschaft gewährt. Das bedeutet: Die Anschubfinanzierung ist auf maximal 10.000 Euro pro neu gegründeter Wohngruppe gedeckelt.

Kostenlose Pflegekurse:

Sorgen Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen für Menschen mit Pflegegrad 2, können sie nach §45 SGB XI kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen. Solche Pflegeschulungen finden beispielsweise direkt bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt. Hier lernen die Pflegepersonen, wie sie die Betroffenen korrekt pflegen und optimal versorgen. 

Kostenlose Beratungsbesuche und Beratung: 

Auch Menschen mit Pflegegrad 2 können kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen. Das ist sinnvoll, wenn sie zum Beispiel mehr über eine bessere pflegerische Versorgung oder den bedarfsgerechten Umbau ihres Wohnraums erfahren möchten. Das Verlassen der Wohnung ist dafür nicht notwendig. Die Pflegekasse übernimmt auch die Kosten der Beratungsbesuche durch geschulte Pflegefachkräfte. 

Wichtig: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind diese Beratungsbesuche ein Mal pro Halbjahr sogar verpflichtend. Ziel der Besuche ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Auch sollen offene Fragen geklärt werden. 

Die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade

Bis zum Jahre 2016 bestand in Deutschland das System der sogenannten Pflegestufen. Bei diesen fielen jedoch vor allem ältere Menschen mit geringen Krankheitssymptomen oder leichter Demenz durchs Raster. Das bedeutet, dass Betroffene, die nur in geringem Maße auf Hilfe angewiesen waren, keine Pflegestufe erhielten. Damit entfielen auch die Leistungen der Pflegekasse.

Das änderte sich mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II)  im Jahre 2017. Dabei handelt es sich um die bislang größte Pflegeform in Deutschland. Hier wurden die bisherigen Pflegestufen 0 bis 3 durch die heutigen Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Auch Menschen mit leichten Einschränkungen, die bis dato keinen Anspruch auf Pflegeleistungen hatten, werden seitdem als pflegebedürftig anerkannt. 

Sie werden automatisch dem neu gegründeten Pflegegrad 1 zugeordnet. Ein weiterer Vorteil: Die Pflegegrade richten sich nicht mehr nach der aufgewendeten Pflegezeit, sondern dem tatsächlichen Pflegebedarf. So wird sichergestellt, dass Pflegebedürftige die Hilfe bekommen können, die ihnen zusteht.

Übrigens: Die Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade wurde bis ins Detail geregelt. Entsprechend wurden die Pflegestufen folgendermaßen umgewandelt:

Tabelle: Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade
Die Tabelle zeigt die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade

Umwandlung von Pflegestufe 0 und 1 in Pflegegrad 2:

  • Körperlich Pflegebedürftige mit der bisherigen Pflegestufe 1 wurde automatisch dem nächsthöheren Pflegegrad 2 zugeteilt.
  • Demenzerkrankte Betreuungsbedürftige ohne Pflegestufe (mit bisheriger sog. „Pflegestufe 0“, also eingeschränkter Alltagskompetenz) wurde automatisch gleich der Pflegegrad 2 zugewiesen. Denn Demenzerkrankte mit oder ohne Pflegestufe wurden zwei Pflegegrade höher eingruppiert als ihre bisherige Pflegestufe.

Mit der Notruf-Uhr von Patronus wurde ein Notruf ausgelöst
Unter gewissen Voraussetzungen beteiligt sich die Krankenkasse anteilig an der Notruf-Uhr von Patronus

Notruf-Uhr mit anteiliger Kostenübernahme

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Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Medizinischer Dienst

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