Elektronische Patientenakte (ePA): Vorteile der Digitalisierung

Elektronische Patientenakte (ePA): Vorteile der Digitalisierung

Zu Ihrer Information: Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. 

Seit 2021 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise eingeführt. Krankenkassen bieten Versicherten an, über eine App Zugang zur ePA zu bekommen. Davon macht bisher allerdings kaum jemand Gebrauch. Bis Ende 2024 soll nun die elektronische Patientenakte für alle verpflichtend eingeführt werden. Was bedeutet das für Sie konkret? 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie von der elektronischen Patientenakte profitieren können und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihre elektronische Patientenakte zu aktivieren. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie die elektronische Patientenakte nutzen können, wenn Sie kein Smartphone besitzen. 

Erfahren Sie auch mehr über die Vorteile und Herausforderungen der elektronischen Patientenakte in der digitalen Gesundheitsversorgung. In unserem Artikel erhalten Sie Informationen zur Umsetzung der ePA in Deutschland, den Funktionen und Berechtigungen sowie den möglichen Risiken und Datenschutzbedenken. 

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Informationen, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können: Arztbriefe, Befunde, Diagnosen, Medikamentenpläne, Röntgenbilder, Impfpass, Mutterpass
  • Hoheit über die Daten bleibt bei Versicherten
  • bis 2025 sollen 80 Prozent aller gesetzlich Versicherten mit einer ePA ausgestattet sein

Regal voller Papier-Patientenakten
Papierakten sollen bald der Vergangenheit angehören

Was ist die elektronische Patientenakte? 

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Form der Gesundheitsakte. Sie enthält alle relevanten medizinischen Informationen eines Patienten, wie Arztbriefe, Befunde, Medikamentenpläne und Röntgenbilder. Auch Impf- und Mutterpass sind an einem Ort gespeichert. Diese Informationen können von Ärzten und medizinischen Einrichtungen eingesehen werden. Vor allem Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell einen guten Überblick über die Gesundheitshistorie eines Patienten verschaffen. 

Die Hoheit über ihre Daten behalten aber stets die Versicherten. Die Entscheidung und Kontrolle über die elektronische Patientenakte und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen ausschließlich bei den Patienten. Sie können selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen möchten.

Seit wann gibt es die elektronische Patientenakte?

Die elektronischen Patientenakte wurde in Deutschland auf Basis des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) eingeführt, das 2020 in Kraft getreten ist. Das PDSG soll den Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten der Patienten gewährleisten und gleichzeitig die Nutzung von digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen ermöglichen. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass die ePA datenschutzkonform und sicher gestaltet sein muss.

Laut Bundesminister Karl Lauterbach basiert moderne Medizin auf Digitalisierung und Daten. Im Zuge seiner Digitalisierungsstrategie möchte er aus diesem Grund die elektronische Patientenakte für alle erschließen, E-Rezepte alltagstauglich machen und die Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten erleichtern. 

Ein Ziel der Digitalisierungsstrategie lautet: Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent aller gesetzlich Versicherten mit einer elektronischen Patientenakte ausgestattet sein. Die Qualität der Gesundheitsversorgung soll mit diesem Vorhaben erheblich gesteigert werden. 

Die Einführung der ePA wurde von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzteverbänden, Krankenkassen und Patientenvertretungen befürwortet. 

Um dieses und weitere Ziele umzusetzen, arbeitet das Bundesgesundheitsministerium aktuell an verschiedenen Gesetzesentwürfen. In einem Digitalgesetz soll für die elektronische Patientenakte eine Widerspruchslösung eingeführt werden. Was heißt das konkret? Grundsätzlich soll für jeden gesetzlich Versicherten eine E-Patientenakte angelegt werden, es sei denn, der Patient widerspricht aktiv. 

Seit Januar 2021 bieten Krankenkassen ihren Versicherten die Möglichkeit an, die elektronische Patientenakte zu erhalten. In dieser können dann medizinische Befunde und Informationen von vorherigen Untersuchungen und Behandlungen umfassend gespeichert werden. 

Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte bietet viele Vorteile, die dazu beitragen sollen, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und den Austausch von medizinischen Informationen zu erleichtern. Einige der wichtigsten Vorteile erläutern wir im Folgenden. 

Zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten & effizientere Versorgung durch schnellen Zugriff auf Daten

Die elektronische Patientenakte ermöglicht die Speicherung von medizinischen Informationen wie Diagnosen, Medikamenten, Untersuchungsergebnissen, Behandlungen und Impfungen an einem zentralen Ort. 

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer können schnell auf relevante medizinische Patientendaten zugreifen und so fundierte Entscheidungen für die Behandlung treffen. Der Informationsaustausch zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen ist ebenfalls sichergestellt. 

Komplexe Zusammenhänge und Behandlungsverläufe sind besser dokumentiert und können so von medizinischem Personal besser nachvollzogen werden. Der Überblick über den Gesundheitszustand eines Patienten ist ganzheitlicher. Auch das führt zu einer fundierten Entscheidungsgrundlage.

Ein weiterer Vorteil ist, dass unnötige Doppeluntersuchen durch die zentrale Speicherung von Patientendaten vermieden werden können, was Zeit und Ressourcen spart. 

Rettungsärztin steht neben einem Rettungswagen und schreibt in eine Akte
Schneller Zugang zu Patientendaten kann im Notfall Leben retten

Notfalldaten und medizinischer Notfallausweis zur besseren Notfallversorgung

Eine wichtige Funktion der elektronischen Patientenakte ist die Speicherung von Notfalldaten und medizinischen Notfallausweisen. Diese Informationen können im Ernstfall lebensrettend sein und sind deshalb von großer Bedeutung.

In der elektronischen Patientenakte können Patienten ihre Notfalldaten wie zum Beispiel Blutgruppe, Allergien, chronische Erkrankungen, Medikamente und wichtige Kontaktpersonen speichern. Diese Informationen können im Falle eines medizinischen Notfalls schnell abgerufen werden, um eine bessere und schnellere Versorgung zu gewährleisten. Die ePA trägt somit dazu bei, die medizinische Behandlung im Notfall zu verbessern und Leben zu retten.

Erhöhte Patientenautonomie 

Dank der elektronischen Patientenakte ist die Einsicht in die eigenen Daten möglich, sodass Patienten jederzeit den Überblick über ihre medizinischen Befunde und Behandlungen behalten. Die Daten können außerdem selbstständig ergänzt und korrigiert werden. Die elektronische Patientenakte stellt somit eine wichtige Ergänzung zur herkömmlichen Papierakte dar und bietet Patienten mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten.

Darüber hinaus ermöglicht die ePA es Patienten, ihre medizinischen Daten digital zu speichern und zu verwalten. Dabei haben Patienten die Kontrolle darüber, welche Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Zugriffsmöglichkeiten und Berechtigungen sind dabei wesentliche Funktionen der elektronischen Patientenakte. So können Patienten beispielsweise Ärzten oder anderen medizinischen Fachkräften gezielt den Zugriff auf bestimmte Informationen erlauben oder verwehren. 

Höhere Datensicherheit

Die elektronische Speicherung der Patientendaten ermöglicht eine höhere Datensicherheit als die papierbasierte Dokumentation. Durch entsprechende Verschlüsselungen und Zugriffskontrollen können die Daten besser geschützt werden.

Reduzierung von Verwaltungsaufwand

Die elektronische Patientenakte kann auch dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen zu reduzieren. So müssen medizinische Fachkräfte beispielsweise keine Papierakten mehr suchen und können so wertvolle Zeit sparen.

Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte?

Um eine elektronische Patientenakte zu erhalten, müssen Sie als Patientin oder Patient gesetzlich krankenversichert sein. Wenn Sie bereits eine elektronische Gesundheitskarte besitzen, können Sie die ePA bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die elektronische Patientenakte ist kostenlos und freiwillig. Details zur Beantragung und Einrichtung Ihrer ePA können bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich sein. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse. 

Um die elektronische Patientenakte zu aktivieren, müssen Sie zunächst eine Einwilligungserklärung unterschreiben. In dieser erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden. Sie können jederzeit entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden sollen und welche nicht. 

In der Regel müssen Sie zunächst einen Online-Zugang zu Ihrer Krankenkasse und eine entsprechende App herunterladen, die im Google Play- oder Apple Store verfügbar ist. Um sich zu registrieren, benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN von Ihrer Gesundheitskarte, die Ihnen von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird, sowie eine gültige E-Mail-Adresse. 

Wie kann ich die elektronische Patientenakte nutzen, wenn ich kein Smartphone oder Tablet besitze?

Wenn Sie kein Smartphone besitzen, können Sie die elektronische Patientenakte auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die ePA wird dann direkt in der Arztpraxis oder beim Leistungserbringer genutzt. Dafür brauchen Sie eine elektronische Gesundheitskarte und die PIN, die Ihnen von der Krankenkasse zugestellt wird. Die ePA kann dann mit Daten befüllt werden, die dem Fachpersonal im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung digital vorliegen. 

Eine weitere Alternative besteht darin, dass eine dritte Person, beispielsweise ein Familienmitglied, beauftragt wird, die ePA über die entsprechende App zu verwalten. 

Welche Daten werden in der ePA gespeichert und wer entscheidet das?

Alle Patientendaten, die bisher an verschiedenen Orten wie Arztpraxen und Krankenhäusern abgelegt wurden, sollen in der elektronischen Patientenakte zentral und digital zu finden sein. Die Daten, die hinterlegt werden können, sind: 

  • Notfalldaten
  • Arztbriefe
  • Befunde
  • Laborberichte
  • Medikamentenpläne
  • Röntgenbilder
  • Impfpass
  • Bonusheft des Zahnarztes
  • Medikationsplan
  • Patientenverfügung
  • Mutterpass

Die Entscheidung darüber, wer auf die Daten zugreifen kann, liegt ausschließlich bei den Versicherten. Sie können Ärzten und anderen Leistungserbringern die Berechtigung erteilen, auf ihre Daten zuzugreifen. Nur Personen, denen der Patient eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat, haben Einblick in die Daten. Diese Berechtigung kann jederzeit widerrufen werden. 

Patienten entscheiden auch, welche Informationen in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden sollen und welche gelöscht werden dürfen. Sie selbst haben die Kontrolle über alle Aktivitäten in der Akte, wie das Hochladen, Speichern, Herunterladen oder Löschen von einzelnen Dokumenten. Der GKV-Spitzenverband betont außerdem, dass alle Dokumentinhalte in der ePA verschlüsselt sind, sodass nur die Versicherten selbst und die von ihnen autorisierten Personen die Inhalte lesen können.

Versicherte können darüber bestimmen, dass behandelnde Ärzte nur neue Informationen hinzufügen, ohne bereits vorhandene Einträge sehen zu können. Darüber hinaus können Patienten entscheiden, ob die Daten nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum freigegeben werden sollen. Jedes Dokument, das in der ePA gespeichert ist, kann nur von Personen eingesehen werden, die vom Patienten autorisiert wurden.

Wer kann auf die elektronische Patientenakte zugreifen?

Die elektronische Patientenakte kann von Patientinnen und Patienten für Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Apotheken und andere Leistungserbringer freigegeben werden, die in die Behandlung eingebunden sind. 

Dabei kann die Freigabe entweder nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum erfolgen. Ohne die Einwilligung der Patientin oder des Patienten können weder Daten in der ePA gespeichert noch ausgelesen werden.

Ist elektronische Patientenakte Pflicht?

Nein, die elektronische Patientenakte ist in Deutschland nicht verpflichtend. Sie ist vielmehr eine freiwillige Option für gesetzlich Versicherte, um ihre medizinischen Daten elektronisch zu speichern und darauf zuzugreifen.

Als Patient oder Patientin entscheiden Sie selbst, ob Sie die elektronische Patientenakte nutzen möchten oder nicht. Wenn Sie sich für die Nutzung der ePA entscheiden, müssen Sie zunächst eine Einwilligungserklärung unterschreiben, in der Sie sich damit einverstanden erklären, dass Ihre Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden.

Eine elektronische Patientenakte wird für jeden Versicherten automatisch angelegt, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht. 

Arzt tippt auf Tablet. Elektronische Krankenakte visualisiert.
Daten werden verschlüsselt in der elektronischen Patientenakte abgelegt

Sind die Daten sicher? 

Gesundheitsdaten sind sehr sensible Daten, weshalb dem Datenschutz eine große Bedeutung zukommt. Laut Betreiber erfüllt die elektronische Patientenakte die hohen gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Die Daten werden verschlüsselt in der elektronischen Patientenakte abgelegt. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über ein Netzwerk, das in sich geschlossen ist. 

Nur die versicherte Person hat Zugriff auf die Inhalte. Der Versicherte muss andere explizit zum Zugriff berechtigen. Einmal erteilte Zugangsberechtigungen können jederzeit widerrufen werden. Auch die Krankenkasse hat keinen Zugriff. 

Alle Apps durchlaufen Zulassungsverfahren, die Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz berücksichtigen. Die technischen Anforderungen wurden von der gematik festgelegt, die auch für die Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte verantwortlich ist, und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft. Die Inhalte der ePA sind verschlüsselt und auf Servern außerhalb von Praxen gespeichert, die sich in Deutschland befinden. 

Ärzte und andere Leistungserbringer laden ihre Daten über einen abgesicherten Datentunnel hoch und können nur mit einem Freischaltcode auf die ePA zugreifen. Trotz allem kann eine absolute Sicherheit nicht garantiert werden. 

Welche Kritik gibt es? 

Kritiker sehen jedoch auch Risiken im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten und fordern eine strenge Kontrolle der ePA-Nutzung.

  • Datenschutzbedenken: Die elektronische Speicherung von Patientendaten bringt auch Datenschutzbedenken mit sich. So besteht das Risiko von Datenmissbrauch oder -verlust. Auch die Zugriffskontrollen müssen sorgfältig gestaltet werden, um einen unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern.
  • Technische Probleme: Eine elektronische Patientenakte ist nur so gut wie die technischen Systeme, die sie unterstützen. Es kann daher zu technischen Problemen kommen, die den Zugriff auf die Patientendaten erschweren oder sogar unmöglich machen können.
  • Komplexität: Die Einführung und Nutzung einer elektronischen Patientenakte erfordert umfangreiche technische Kenntnisse und Schulungen. Das kann für medizinische Fachkräfte und Patienten eine Herausforderung darstellen.
  • Kosten: Die Einführung und Wartung einer elektronischen Patientenakte erfordert Investitionen in die IT-Infrastruktur und Schulungen der Mitarbeiter. Das kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Welche Herausforderungen gibt es in der Umsetzung der elektronischen Patientenakte? 

Insgesamt ist die Einführung der ePA ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Gesundheitsversorgung und Patientenversorgung. Es erfordert jedoch gesetzliche Regelungen und die technische Infrastruktur, um sicherzustellen, dass die ePA erfolgreich genutzt wird und gleichzeitig die Sicherheit und den Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten gewährleistet.

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Die Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Vorschriften. Grundlage bildet das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das 2020 in Kraft getreten ist. Es regelt unter anderem den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Nutzung der ePA und schreibt vor, dass die Daten nur von berechtigten Personen und Einrichtungen eingesehen und genutzt werden dürfen.

Zudem müssen alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen seit 2020 verpflichtend an die Telematikintrufrasktur (TI) angeschlossen sein, um eine sichere Übertragung der medizinischen Daten zu gewährleisten. Auch die Interoperabilität der verschiedenen Systeme und die einheitliche Datenerfassung werden gesetzlich geregelt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einwilligung des Patienten in die Nutzung der ePA. Hier gilt das Prinzip der informierten Einwilligung, das bedeutet der Patient muss über die Funktionsweise, den Nutzen und die Risiken der ePA aufgeklärt werden und seine Einwilligung freiwillig und informiert geben. Zudem hat der Patient jederzeit das Recht, seine Einwilligung zu widerrufen.

Technische Infrastruktur und Schnittstellen

Die Umsetzung der elektronischen Patientenakte in Deutschland erfordert neben gesetzlichen Regelungen eine geeignete technische Infrastruktur und definierte Schnittstellen, um die Kompatibilität der verschiedenen Systeme zu gewährleisten. Die ePA ist Teil der Telematikinfrastruktur, die eine sichere und schnelle Übertragung medizinischer Daten zwischen den verschiedenen Beteiligten ermöglicht. Die Telematikinfrastruktur umfasst dabei verschiedene Komponenten wie beispielsweise das Kartenterminal und das Konnektor-Modul, die alle miteinander verbunden sind.

Damit die ePA erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen zudem definierte Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen vorhanden sein. So müssen beispielsweise die ePA und die verschiedenen medizinischen Informationssysteme wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken miteinander kommunizieren können. Hierbei sind einheitliche Standards und Protokolle wichtig, um eine nahtlose Integration zu ermöglichen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Interoperabilität der verschiedenen Systeme. Die ePA muss in der Lage sein, Daten aus verschiedenen Quellen wie beispielsweise dem Krankenhausinformationssystem oder dem Arztinformationssystem zu integrieren und darzustellen. Hierbei müssen auch unterschiedliche Formate und Standards berücksichtigt werden, um eine einheitliche Datenerfassung und -darstellung zu ermöglichen.

Mit der Notrufuhr von Patronus am Handgelenk wurde ein Notruf ausgelöst
Moderne Technologien für alle: die Patronus-Uhr macht's möglich

Vorteile eines digitalen Gesundheitswesens: Innovationen im Gesundheitssektor

Um die Gesundheitsversorgung in Deutschland erfolgreich weiterzuentwickeln, ist das Vorantreiben der Digitalisierung die zentrale Voraussetzung. 

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sich daher nicht weniger vorgenommen als die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Von der elektronischen Patientenakte bis hin zur Telemedizin bieten digitale Technologien zahlreiche Möglichkeiten, die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Nutzung von Big Data Analytics und künstlicher Intelligenz ermöglicht es Ärzten, schneller und präziser zu diagnostizieren, während mobile Apps die Überwachung von Gesundheitsdaten fördern. 

Digitale Lösungen kommen auch von Unternehmen aus der Privatwirtschaft. Das Berliner Unternehmen Patronus beispielsweise ist einer der führenden Anbieter für moderne Notrufsysteme in Deutschland. Das Ziel des jungen Unternehmens ist es, ältere Menschen überall in Deutschland an modernen Technologien im Gesundheitsbereich teilhaben zu lassen. 

Die moderne Notruf-Uhr von Patronus soll einen Teil dazu beitragen. Sie sieht aus wie eine modische Smartwatch, ist in Wahrheit jedoch ein intelligentes Notrufsystem, mit dem Seniorinnen und Senioren deutschlandweit immer und überall Hilfe rufen können - auch außerhalb der eigenen vier Wände.

In Verbindung mit der Notruf-Uhr von Patronus können Angehörige die Patronus-App nutzen. Die Pflege älterer Menschen soll mit der App effizienter und individueller werden. Innovative Lösungen wie die Patronus-Uhr und die Patronus-App sind angesichts des eklatanten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Beitrag. 

Medizinische Patientendaten im Notfall schnell zur Verfügung zu stellen, ist ein weiteres Ziel von Patronus. Auch das leistet die Patronus-Uhr. Gesundheitsdaten der Nutzer sind auf der Uhr hinterlegt. Diese werden beim Auslösen eines Notrufs automatisch an die Notrufzentrale übermittelt. Sie können im Ernstfall lebensrettend sein und sind deshalb von großer Bedeutung. 

Auch Kontaktdaten von Angehörigen werden auf der Patronus-Uhr gespeichert. Diese werden auf Wunsch im Notfall telefonisch kontaktiert oder über die App automatisch benachrichtigt. Das sorgt für mehr Sicherheit für Nutzer und Angehörige. 

Weitere Informationen zum Hausnotrufsystem der nächsten Generation lesen Sie in unserem Artikel „Mehr als nur ein Hausnotruf: Die Patronus-Uhr”.

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Fazit 

Die Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Die ePA bietet zahlreiche Vorteile für Patienten und Ärzte, wie zum Beispiel eine einfachere und schnellere Verfügbarkeit von medizinischen Daten. Allerdings gibt es auch Herausforderungen bei der Umsetzung und Nutzung der ePA, wie Datenschutzbedenken und technische Schwierigkeiten.

Um die ePA erfolgreich einzuführen und zu nutzen, ist es wichtig, dass Patienten und Ärzte über die Funktionsweise und Vorteile der ePA informiert sind und sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen. Zudem müssen die technische Infrastruktur und die Schnittstellen zwischen den verschiedenen medizinischen Einrichtungen verbessert werden, um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewährleisten.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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