Hilfe zur Pflege von Angehörigen zu Hause

Hilfe zur Pflege von Angehörigen zu Hause

In Deutschland sind rund 4,1 Millionen Menschen zum jetzigen Zeitpunkt pflegebedürftig. Rund 80 Prozent von ihnen nehmen dabei die Pflege zu Hause in Anspruch. Sie werden in der häuslichen Pflege also entweder von Angehörigen oder aber einem ambulanten Pflegedienst betreut, um die notwendige Unterstützung im Alltag zu erhalten. Expertinnen und Experten gehen dabei davon aus, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in den kommenden Jahren weiter steigen wird. 

Aufgrund des bekannten Personalmangels im Pflegebereich liegt die Vermutung nahe, dass vor allem die Pflege in der häuslichen Umgebung stark zunehmen wird. Schon jetzt entscheiden sich immer mehr Menschen dazu, ihre Eltern oder Großeltern zu versorgen. Pflegende Angehörige sehen sich jedoch großen Herausforderungen gegenübergestellt. Viele davon sind im Vorfeld nicht oder nur schwer absehbar. 

Wir haben uns dem Thema häusliche Krankenpflege daher einmal genauer angenommen. In diesem Artikel möchten wir detailliert beleuchten, welche Vorteile und Nachteile diese hat. Auch werden wir darauf eingehen, was Sie als Angehörige zu beachten haben oder welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Am Ende sollen Sie besser abschätzen können, ob die Pflege zu Hause für Sie infrage kommt. 

Beginnen wir zunächst mit mit einer Definition: 

Älterer Mann sitz zu Hause auf Sofa
Wird in Zukunft weiterhin steigen: die Anzahl pflegebedürftiger Personen

Definition: Häusliche Pflege 

Der Begriff „häusliche Pflege” bezeichnet grundsätzlich jede Form der Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer eigenen, häuslichen Umgebung. Dabei ist zunächst zweitrangig, von wem die Person versorgt wird. Besonders beliebt ist hier die Pflege durch Angehörige. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Kinder, die ihren Eltern zum Ende ihres Lebens unter die Arme greifen und für sie da sein möchten. 

Tatsächlich umfasst der Begriff jedoch weitaus mehr. So können Angehörige anerkannte Angebote zur Unterstützung bzw. Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Dabei kann es sich um stundenweise Unterstützung und die 24-Stunden-Pflege durch professionelle Fachkräfte sowie ambulante Pflegedienste handeln. Diese können Angehörige teilweise entlasten oder die Versorgung gänzlich übernehmen.  



Vor- und Nachteile der Pflege zu Hause 

Wie alles im Leben, so bringt auch die Pflege zu Hause Vor- und Nachteile mit sich. Für Angehörige ist es im Vorfeld daher häufig schwierig, eine Entscheidung zu treffen. „Möchte ich meine Mutter zu Hause versorgen (lassen) oder wäre sie in einer Pflegeeinrichtung vielleicht besser aufgehoben?“ Das ist meist die erste Frage, die sich Betroffenen stellt. Wir haben daher versucht, die Vor- und Nachteile übersichtlich für Sie darzustellen: 



Vorteile 

  1. Gewohntes Umfeld:
    Viele ältere Menschen fürchten sich davor, die eigene Wohnung für immer verlassen zu müssen. Immerhin ist es nicht selten der Ort, an dem sie ihre Kinder großgezogen und einen Großteil ihres Lebens verbracht haben. Die häusliche oder ambulante Pflege kann ihnen diese Angst nehmen. Sie ermöglicht es den Seniorinnen und Senioren, im gewohnten Umfeld zu bleiben und ihren Lebensabend nach ihren Wünschen zu verbringen.

  2. Mehr Individualität:
    In Pflegeeinrichtungen werden die Bewohnerinnen und Bewohner aus Mangel an Zeit oder Fachkräften häufig gleich behandelt. Auf individuelle Wünsche kann vielmals keine Rücksicht genommen werden. Anders bei der Pflege zu Hause. Hier können Pflegende und Gepflegte gemeinsam darüber entscheiden, welche Unterstützung benötigt wird. Das macht die Pflege zu Hause deutlich individueller.

  3. Geringere Kosten:
    Ein weiterer Aspekt, der nicht vernachlässigt werden darf, sind die Kosten. Plätze in Pflegeeinrichtungen oder Heimen sind häufig kostspieliger als die Pflege zu Hause. Angehörige können für die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen nicht nur Leistungen der ambulanten Pflegedienste in Anspruch nehmen. Auch finanzielle Hilfen wie der Entlastungsbetrag zur Pflege oder Leistungen der Kurzzeitpflege können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

  4. Geringe Vorlaufszeit:
    Sie haben bereits versucht, einen stationären Pflegeplatz zu bekommen? Dann werden Sie wissen, dass dies häufig mit langen Wartezeiten einhergeht. Viele Pflegeeinrichtungen haben monate- oder gar jahrelange Wartelisten. Durch die häusliche Pflege lassen sich diese vermeiden und die Versorgung schneller sicherstellen. 

Nachteile 

  1. Hohe Verantwortung:
    Als pflegende/r Angehörige/r tragen Sie eine enorme Verantwortung. Sie sind nicht mehr nur sozialer Kontakt, sondern die Person, die für die Versorgung des/der pflegebedürftigen Angehörigen Sorge trägt. Zwar können Sie Unterstützung in Form einer 24-Stunden-Pflege oder durch ambulante Dienste erhalten, doch die wichtigen Entscheidung treffen Sie.

  2. Unerwartete Doppelbelastung:
    Viele pflegende Angehörige sind nebenbei berufstätig. Doch Arbeit und Pflege unter einen Hut zu bekommen, ist nicht einfach. Gerade wenn es nicht nur um Hilfe bei der Haushaltsführung, sondern auch körperbezogene Pflegemaßnahmen geht, kommen viele Angehörige an ihre Grenzen. Die Belastung kann physisch wie psychisch enorm sein und sollte daher keinesfalls unterschätzt werden.

  3. Verändertes Verhältnis:
    Ein weiterer wichtiger Punkt ist das sich ändernde Verhältnis zwischen pflegender und pflegebedürftiger Person. Als pflegende Angehörige sind Sie nicht mehr nur beispielsweise Kind oder Enkelkind - Sie sind in erster Linie auch Betreuer/in. Manchen Menschen fällt es nicht leicht, diese Rolle anzunehmen und sich um die Person zu kümmern, die sie einst großgezogen hat. 

Angehöriger hält die Hände der zu pflegenden Person
Pflegende Angehörige tragen eine große Verantwortung

Pflege durch Angehörige: Tipps & Tricks 

Die oben genannte Aufzählung der Vor- und Nachteile der Pflege zu Hause soll keinerlei Wertung enthalten. Ein Großteil der Pflegebedürftigen, d.h. Menschen mit Pflegegrad, wird hierzulande von Angehörigen betreut. Das ist gut und richtig. Immerhin haben diese eine immens wichtige Rolle im Leben der Pflegenden gespielt und sich echte Pflege mit Herz somit redlich verdient. 

Wir möchten jedoch das Bewusstsein dafür schaffen, dass Sie auch als Angehörige nicht rund um die Uhr da sein müssen. Denn jeder Mensch braucht einmal eine Pause. Andernfalls laufen wir Gefahr, uns zu sehr aufzureiben und an der hohen Belastung zu zerbrechen. Daher ist es von großer Bedeutung, die Zügel hin und wieder aus der Hand zu geben und die Pflege der Angehörigen in andere Hände zu geben. 

Hierfür bietet der Staat eine ganze Reihe an Hilfen, die pflegende Angehörige beantragen und in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise: 


1. Pflegegeld

Nach Auffassung des Gesetzgebers sollten pflegebedürftige Menschen allein darüber entscheiden können, auf welche Weise und von wem sie pflegerisch versorgt werden. Deshalb greift die Pflegeversicherung auch dann, wenn die Entscheidung auf die Pflege durch Angehörige fällt. Um diese finanziell zu entlasten, zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.

Voraussetzungen dafür:

a) Die häusliche Pflege muss durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen durchgeführt werden.

b) Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten noch kein Pflegegeld.

Werden jedoch beide Bedingungen erfüllt, zahlt die Pflegeversicherung das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person aus. Diese kann anschließend frei darüber verfügen. So kann das Geld beispielsweise an pflegende Angehörige weitergegeben oder aber auch zur eigenen Verpflegung genutzt werden. Die Höhe des Pflegegelds ist dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:


Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 901 Euro pro Monat

2. Ein ambulanter Pflegedienst

Schaffen Sie als Angehörige die Versorgung Ihrer Liebsten nicht mehr allein, können Sie Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Dieser kann Pflegebedürftige bei wichtigen Dingen wie der Körperpflege, dem Toilettengang, dem Aus- und Ankleiden, der Wundversorgung oder Gabe von Medikamenten unterstützen. Wichtig dabei: Der Pflegedienst muss nicht vom Pflegegeld gezahlt werden!

Denn die Pflegekasse zahlt Betroffenen neben dem Pflegegeld auch sogenannte Pflegesachleistungen. Diese werden jedoch nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienstleister abgerechnet. Der Vorteil: Wird nicht der gesamte Betrag der Pflegesachleistungen aufgewendet, kann trotzdem weiterhin Pflegegeld bezogen werden. Dieses wird jedoch um den prozentualen Anteil gekürzt, der von der Pflegesachleistung genutzt wird.

Beispiel: Liegt ein Pflegegrad 3 vor, beträgt der maximal mögliche Satz der Pflegesachleistungen 1363 Euro pro Monat. Verlangt der ambulante Pflegedienst für seine Leistungen nun 408,90 Euro entspricht dies einem prozentualen Anteil von 30 Prozent. Dieser wird nun vom Pflegegeld abgezogen. Statt 545 Euro, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zustehen, bekommen sie somit 381,50 Euro Pflegegeld auf ihr Konto überwiesen.

3. Ergänzende Entlastungsleistungen

Neben den Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige auch bestimmte Entlastungsleistungen nutzen. Dazu haben alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser soll vor allem der Finanzierung von Angeboten dienen, die pflegende Angehörige finanziell entlasten können.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird somit nicht einfach an Pflegebedürftige ausgezahlt. Um ihn in Anspruch nehmen zu können, müssen entsprechende Rechnungen gesammelt und bei der Pflegekasse eingereicht werden. Rechnungen zu anerkannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden anschließend von der Pflegekasse beglichen.

Unser Tipp: Nur wenige Menschen wissen, dass der Entlastungsbetrag auch angespart werden kann. Wird er also nicht oder nicht gänzlich genutzt, kann er auch später verwendet werden. Möglich ist das maximal bis zur Mitte des Folgejahres. So lassen sich auch einmalig höhere Ausgaben mithilfe des Entlastungsbetrags finanzieren.

4. Umwandlungsanspruch

Da der Entlastungsbetrag mit 125 Euro für viele Menschen nicht ausreichend ist, kann dieser auf gewisse Weise aufgestockt werden. Möglich wird dies, wenn die Maximalbeträge der Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden. Ist dies der Fall, kommt auch eine Nutzung als Betreuungs- und Entlastungsleistung infrage. Man spricht hier vom sogenannten Umwandlungsanspruch.

Wichtig: Für die Umwandlung in den Entlastungsbetrag besteht eine Obergrenze. So dürfen maximal 40 Prozent der maximal möglichen Pflegesachleistungen genutzt werden. Bei einem Maximalbetrag von 1363 Euro (Pflegegrad 3) können also bis zu 545,20 Euro für entsprechende Betreuungsleistungen genutzt werden.

Aber Vorsicht: Bitte beachten Sie dabei, dass sich das Pflegegeld um den Prozentanteil verringert, der von Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umgewandelt wurde!

5. Tages- und Nachtpflege

Schreitet die Pflegebedürftigkeit fort, kann es für Angehörige in der Pflege zu Hause auf Dauer sehr anstrengend werden. Um etwas Zeit für sich zu erhalten und professionell entlastet zu werden, können Sie daher die sogenannte Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Die Pflegebedürftigen werden dann am Tag oder in der Nacht von einer speziellen Einrichtung abgeholt, versorgt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Hause gebracht.

Die Kosten dafür werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Diese stellt dafür je nach Pflegegrad einen gewissen Betrag zur Verfügung. Häufig müssen Pflegebedürftige jedoch zusätzlich einen gewissen Eigenanteil zahlen. Dabei sollten Sie beachten, dass dieser Eigenanteil auch durch den Entlastungsbetrag gezahlt werden kann. Auswirkungen auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen hat die Tages- oder Nachtpflege nicht.

Unser Tipp: Durch die Kombination der verschiedenen Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistung, den Entlastungsbetrag, den Umwandlungsanspruch oder die Tages- und Nachtpflege ist es häufig möglich, Angehörige auch dann zu Hause zu betreuen, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits stark ausgeprägt ist. Lassen Sie sich dazu auf jeden Fall professionell beraten, bevor Sie die Entscheidung zwischen der Pflege in einem Heim und der Pflege zu Hause treffen.

6. Kurzzeitpflege

Jeder Mensch braucht Erholung. Auch und vor allem jene, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Damit dies möglich wird, bieten zahlreiche Pflegeeinrichtungen sogenannte Kurzzeitpflegeplätze an. Dank dieser werden die Pflegebedürftigen professionell versorgt, wenn die pflegenden Angehörigen für einen gewissen Zeitraum verhindert sind.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben dabei Anspruch auf Kurzzeitpflegeleistungen in Höhe von bis zu 1774 Euro pro Jahr. Diese können über einen Zeitraum von maximal 8 Wochen verteilt genutzt werden. Innerhalb dieser 8 Wochen werden bis zu 50 Prozent des Pflegegelds weiterhin gezahlt.

Wichtig: Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel nur die pflegebedingten Kosten. Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen meist von den Pflegebedürftigen bzw. den Angehörigen selbst getragen werden.

Unser Tipp: Lassen Sie sich diese Kosten als Entlastungsbetrag von der Pflegeversicherung erstatten! Dazu kann es Sinn machen, diesen im Vorfeld auf eine gewisse Höhe anzusparen. Sind Sie also zuvor nicht zwingend auf den Entlastungsbetrag angewiesen, heben Sie sich diesen lieber für die Kurzzeitpflege auf.

7. Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient ähnlich wie die Kurzzeitpflege der zeitlich begrenzten Entlastung pflegender Angehöriger. Daher sprechen einige auch von einer „Ersatzpflege”. Diese kann ab Pflegegrad 2 über einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung zahlt hierfür bis zu 1612 Euro pro Jahr, die durch ungenutzte Leistungen aus der Kurzzeitpflege auf maximal 2418 Euro aufgestockt werden können.

Der Unterschied zur Kurzzeitpflege besteht dabei darin, dass die Verhinderungspflege in Abwesenheit der Angehörigen weiterhin zu Hause erfolgen kann. Dies kann durch professionelle Pflegekräfte, aber auch Bekannte oder gar Verwandte geschehen.

Doch Vorsicht: Wird die Verhinderungspflege durch nahe Verwandte bis zum zweiten Grad ausgeführt, sinkt der Zuschuss durch die Pflegekasse. Er beträgt dann nicht mehr 1612 Euro pro Jahr, sondern lediglich das 1,5-fache des zustehenden Pflegegelds. Das entspricht zwischen 474 Euro bei Pflegegrad 1 bis 1351,50 Euro bei Pflegegrad 5.

8. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Sollten Sie Angehörige im eigenen Umfeld pflegen, kann es sinnvoll sein, die Räumlichkeiten entsprechend anzupassen. Das spart in der Pflege nicht nur jede Menge Zeit und Kraft, sondern am Ende auch bares Geld. Entsprechend gewähren die Pflegekassen ihren Versicherten bereits ab Pflegegrad 1 einen einmaligen Zuschuss für Umbaumaßnahmen. Dieser beträgt maximal 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person und bis zu 16.000 Euro pro Pflegehaushalt.

Als pflegende Angehörige können Sie das Geld für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einsetzen. Besonders beliebt und sinnvoll sind dabei:

- Sitzlifte oder andere Liftlösungen zur einfachen Bewältigung von Treppenhäusern
- Anpassungen im Badezimmer, allen voran der Umbau einer Badewanne zur Dusche
- Komplettsanierungen, in denen ganze Räume wie das Bad altersgerecht umgebaut werden

9. Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dabei handelt es sich in der Regel um Geräte und andere Sachmittel, die eine Linderung der Beschwerden oder eine selbständigere Lebensführung der Pflegebedürftigen ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten sollen. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel tragen meist entweder die Pflege- oder aber die Krankenkassen - je nachdem, ob das Alter oder bestimmte Krankheiten das jeweilige Hilfsmittel erforderlich machen.

Unterschieden wird dabei zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Bei technischen Pflegehilfsmitteln müssen Pflegebedürftige ab einem Alter von 18 Jahren einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, zuzahlen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse eine Pauschale von maximal 40 Euro pro Monat.

Typische technische Pflegehilfsmittel sind z.B.:

- Lagerungshilfen
- Pflegebetten
- Notrufsysteme

Typische zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind z.B.:

- Betteinlagen
- Einmalhandschuhe

Unser Tipp: Größere technische Hilfsmittel müssen nicht immer gleich gekauft werden. Häufig können sie auch zu einem deutlich geringeren Preis gemietet werden. Dadurch entfällt die Zuzahlung - Sie zahlen somit keinen Cent!

Notruf ausgelöst mit schwarzer Patronus-Uhr am Handgelenk
Eine zuverlässige Unterstützung sowohl für Nutzer der Patronus-Uhr, als auch für pflegende Angehörige

10. Die Patronus-Uhr

Als pflegende Angehörige machen Sie sich häufig Sorgen um Ihre Liebsten. Schließlich müssen auch Sie einmal die Wohnung verlassen und können nicht 24 Stunden am Tag vor Ort sein. Doch wie können Sie sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person im Ernstfall auch schnell und einfach Hilfe rufen kann?

Die Antwort: Mit der innovativen Notruf-Uhr von Patronus!

Die Patronus-Uhr revolutioniert den klassischen Hausnotruf und bringt Sicherheit ans Handgelenk. Dank eingebauter Lautsprecher und einem Mikrofon vereint sie die den Notrufknopf und die Basisstation in einem Gerät. Doch nicht nur das. Sie besitzt auch eine integrierte SIM-Karte.

Dadurch ist die moderne Notruf-Armbanduhr immer & überall nutzbar - zu Hause und unterwegs. Nutzerinnen und Nutzer können per Knopfdruck einen Notruf auslösen und werden über die Uhr direkt mit der Patronus-Notrufzentrale verbunden. Die medizinisch ausgebildeten Fachkräfte schätzen die Lage innerhalb von Sekunden ein und benachrichtigen im Ernstfall umgehend den nächstgelegenen Rettungsdienst.

Ihr ultimativer Vorteil: Bei Patronus können Sie bis zu vier Notfallkontakte hinterlegen. Setzen Ihre Angehörige einen Notruf ab, werden diese nach Alarmierung der Rettungskräfte der Reihe nach angerufen, bis die erste Person erreicht wird. So wissen Sie als Angehörige immer sofort, wie es Ihren Liebsten geht und sind im Notfall schnell vor Ort.

Jetzt kostenlos testen!

Das Schöne daran? Die Patronus-Uhr kommt mit einer 14-tägigen kostenlosen Testphase daher. So können Ihre Angehörige die Uhr ganze zwei Wochen lang unverbindlich Probe tragen und auf Herz und Nieren testen. Gefällt ihnen die Uhr, nutzen Sie diese gegen ein monatliches, jährliches oder zweijährliches Nutzungsentgelt einfach weiter. Gefällt ihnen die Uhr hingegen nicht, können sie diese kostenlos an Patronus zurückschicken. Somit gehen Sie und Ihre Liebsten keinerlei Risiko ein.

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Weitere Tipps und Hinweise 

Der Staat bzw. die Pflegeversicherungen bieten jede Menge Unterstützung für pflegende Angehörige. Dennoch kann die Situation für Pflegepersonen schnell zur Belastung werden. Daher ist es unerlässlich, einige wichtige Tipps zu beherzigen, um nicht selbst bald zum Pflegefall zu werden. Dazu zählen: 

  1. Gesundheit geht vor!
    Die Pflege von Angehörigen ist richtig und wichtig. Doch Sie sollten dabei keinesfalls vergessen, auf sich selbst und Ihr Wohlbefinden zu achten. Gönnen Sie sich hin und wieder eine Pause und bitten Sie andere Menschen um Hilfe. Vor allem, wenn Sie sich überfordert fühlen, sollten Sie einen Schritt zurückgehen und sich fragen: „Ist das wirklich der richtige Weg?”

    Überlegen Sie sich vorher genau, wie viel Zeit Sie für die Pflege Ihrer Angehörigen aufwenden können - und möchten! Erstellen Sie feste Pläne, um Pflege und persönlichen Alltag besser in Einklang bringen zu können. Bauen Sie bewusst Pausen ein und sprechen Sie mit der pflegebedürftigen Person über den Ablauf. Diese reagieren meist mit viel Verständnis und werden versuchen, Sie nach Möglichkeit zu unterstützen.


  2. Nehmen Sie Hilfe an!
    Unterstützung anzunehmen ist nichts Schlechtes. Viele Menschen haben jedoch das Gefühl, versagt zu haben, wenn sie nicht alles alleine schaffen. Doch Sie sollten sich bewusst machen, dass die Pflege eines Menschen kein einfacher Job ist. Nicht ohne Grund absolvieren professionelle Pflegefachkräfte eine lange Ausbildung, um sich auf die körperlichen wie psychischen Belastungen vorzubereiten.

    Gehen Sie also nicht zu hart mit sich ins Gericht, wenn Probleme auftreten. Nehmen Sie stattdessen Beratungs- und Begleitangebote wahr, um mit den Expertinnen und Experten die perfekte Lösung zu finden. Sogenannte Pflegestützpunkte beispielsweise bieten meist eine kostenlose Beratung an und klären auch komplexe Fragen mit Ihnen.

    Wo Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie beispielsweise in dieser kostenlosen Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP).


  3. Geben Sie Aufgaben ab!
    Outsourcing ist ein beliebtes Mittel großer und erfolgreicher Unternehmen. Warum genau sollten Sie es anders machen und alles auf eigene Faust regeln? Nehmen Sie bei Bedarf auf jeden Fall die Angebote der Tages- und Nacht- oder auch Verhinderungspflege in Anspruch oder engagieren Sie einen ambulanten Pflegedienst! Auch klassische Haushaltshilfen, die beispielsweise das Putzen und Kochen übernehmen, können bereits eine massive Entlastung für Sie sein.

    Wie wichtig diese Entlastung ist, zeigen aktuelle Statistiken. So steigt die Zahl der Menschen mit Burnout vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie stark an. Immer mehr Menschen muten sich zu viel zu und sind am Ende - im wahrsten Sinne des Wortes - ausgebrannt. Sie benötigen dann selbst (psychologische) Hilfe und können die Pflege ihrer Angehörigen häufig nicht mehr übernehmen.

    Nehmen Sie also die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch oder bitten Sie andere Menschen um Unterstützung. Sie werden überrascht sein, wie viele Menschen im Ernstfall für Sie da sind und Ihnen gern tatkräftig unter die Arme greifen. 


  4. Machen Sie Pausen!
    Um langfristig gesund zu bleiben, sind regelmäßige Pausen zur Regeneration unerlässlich. Dabei muss es sich nicht nur um Urlaube handeln. Auch kurze Auszeiten können in diesem Falle Gold wert sein. Trinken Sie beispielsweise ungestört einen Kaffee auf dem Balkon oder ziehen Sie sich einmal am Tag zurück, um in Ruhe Ihre Atemübungen zu machen.

    Alles, was Ihnen zur Entspannung hilft, kann hier zum Einsatz kommen. Wichtig dabei: Machen Sie diese Pausen proaktiv und nicht erst dann, wenn Beschwerden auftreten! Denn sobald es beispielsweise zu Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder Migräne kommt, ist es in der Regel bereits zu spät. Daher sollten Sie schon früh dafür sorgen, dass es gar nicht erst so weit kommt.


  5. Gehen Sie auf Kur!
    Kuren sind nicht nur für pflegebedürftige Menschen sinnvoll. Auch die die pflegenden Angehörigen können hier mal so richtig zur Ruhe kommen und neue Kraft für den häufig strapaziösen Alltag sammeln. Viele Krankenkassen bieten daher spezielle Kuren für pflegende Angehörige an, die meist bis zu 3 Wochen dauern. Dazu muss die Kur allerdings von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben worden sein.

    Der große Vorteil: Die Pflege ist in dieser Zeit durch professionelle Kräfte sichergestellt, sodass Sie als Angehörige wirklich vollkommen entspannen können. In der Kur werden dabei nicht nur Krankheiten behandelt. Auch lernen Sie wertvolle Entspannungstechniken oder können aktivierende Bewegungs- und Kreativangebote sowie psychosoziale Gespräche in Anspruch nehmen oder professionelle Tipps zur Pflege zu Hause erhalten. 

Pflegender Mann entspannt in Badewanne
Die Belastung für pflegende Angehörige ist nicht zu unterschätzen, daher sollte auch für sie Gesundheit an 1. Stelle stehen

Fazit 

In unserem heutigen Beitrag haben Sie erfahren, welche Unterstützungsangebote Sie als pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können. Wir von Patronus können und möchten Ihnen dabei nur raten, dies auch zu tun. Denn nur dann, wenn Sie selbst rundum gesund sind, können auch Ihre Liebsten die Pflege erhalten, die sie verdienen. 

Es ist wichtig, dass Sie wissen, welch große Verantwortung auf Ihren Schultern lastet - und welch großartige Leistung Sie jeden Tag aufs Neue vollbringen. Als pflegende Angehörige übernehmen Sie zahlreiche Aufgaben, die manche Menschen schnell überfordern können. Nehmen Sie daher wann immer möglich Hilfe in Anspruch und machen Sie sich bewusst, dass Sie all das nicht alleine stemmen müssen. 

Bewahren Sie dabei nach Möglichkeit immer einen kühlen Kopf. Machen Sie Pausen, wenn es Ihnen zu viel wird. Und vor allem: Nehmen Sie nicht immer alles persönlich! Gerade Menschen mit Demenz oder anderen Krankheiten können schnell boshaft wirken. Auch Gewalt in der Pflege ist dabei keine Seltenheit. 

Doch die pflegebedürftigen Personen sind meist keinesfalls böswillig. Sie möchten Sie nicht verletzten und sind von der Situation häufig mindestens genauso überfordert wie Sie. Vergessen Sie dies nicht! Mit viel Verständnis, Liebe und Hilfe wird es auch Ihnen dann gelingen, Ihre Angehörigen möglichst professionell zu pflegen. 

Wir von Patronus wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

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