Sie suchen eine der innovativsten Lösungen in Sachen Hausnotrufsystem auf dem deutschen Markt? Dann sind Sie jetzt fündig geworden - mit der revolutionären Patronus-Uhr! Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
- Die Patronus-Uhr funktioniert unterwegs genauso gut wie zu Hause.
Dank integrierter SIM-Karte setzen Sie jederzeit einen Notruf ab - wann und wo immer es notwendig ist. So können Sie sicher sein, dass im Notfall schnell Hilfe kommt - wo immer Sie auch sind.
- Sie vereint Basisstation und Knopf in einem Gerät.
Sie sprechen über die Notruf-Uhr am Handgelenk direkt mit der Notrufzentrale.
- Dank des zeitlos eleganten Designs ist sie nicht als Notrufsystem zu erkennen.
Stattdessen sieht sie einfach gut aus und macht Sie zum echten Hingucker.
Doch das war noch längst nicht alles.
Das Nutzungsentgelt der Patronus-Uhr kann zudem mit bis zu 30,30 € pro Monat anteilig von der Pflegekasse übernommen werden.
Dadurch ist eines der modernsten Notrufsysteme Deutschlands bei Vorliegen eines Pflegegrads sowie der Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach bewilligter anteiliger Kostenübernahme schon ab 2,00 € pro Monat nutzbar. Nie war es so günstig, immer und überall von maximaler Sicherheit zu profitieren.
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Möchten Sie mehr zum Thema Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfahren? Dann lesen Sie einfach weiter! Im heutigen Artikel haben wir die wichtigsten Informationen kurz und präzise für Sie zusammengefasst:
Wie hoch ist die anteilige Kostenübernahme?
Das Nutzungsentgelt für die Patronus-Uhr kann bei Vorliegen eines Pflegegrads sowie der Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach einer bewilligten Kostenübernahme anteilig durch die Pflegekasse getragen werden. Der Maximalbetrag hierfür beträgt 30,30 € (brutto) pro Monat.
Das Schöne daran: Sobald Ihr Antrag auf Kostenübernahme bewilligt wurde, wird der Betrag direkt von Ihrer Pflegekasse an uns überwiesen. Von Ihrem Konto geht dann automatisch nur noch der verminderte Betrag in Höhe der Mehrkosten ab.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Sie möchten Leistungen der Pflegeversicherung und damit auch die anteilige Kostenübernahme für das Hausnotrufsystem für Senioren von Patronus erhalten? Dann müssen Sie dies zunächst bei Ihrer sozialen Pflegeversicherung (Pflegekasse) beantragen. Damit das gelingt, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen einen Pflegegrad besitzen.
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die absolute Grundvoraussetzung. Menschen, die nicht als pflegebedürftig gelten, d.h. denen kein Pflegegrad bewilligt wurde, haben demnach keinen Anspruch auf die Kostenübernahme der Pflegekasse.
Die Pflegegrad-Stufe spielt derweil keine Rolle. Grundsätzlich haben Sie schon mit Pflegegrad 1 ein Anrecht auf die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Weitere Voraussetzungen können das Wohnverhältnis der nutzenden Person, die Fähigkeit zum Absetzen eines Notrufs per Telefon sowie der generelle Gesundheitszustand sein. Die Bedingungen werden dabei von der jeweiligen Pflegekasse erhoben und können variieren. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Was ist ein Pflegegrad?
Seit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II gibt ein Pflegegrad Auskunft über die Selbständigkeit einer Person. Er gibt also an, wie eigenständig die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte vonstattengeht. Hier entsteht jedoch bereits das erste Problem. Denn vielen, vor allem älteren Menschen ist nicht bewusst, dass sie bereits Anspruch auf einen Pflegegrad hätten.
Sie fühlen sich noch agil und fit. Manche weigern sich, einen Pflegegrad zu beantragen, da sie fürchten, dann als hilfsbedürftig abgestempelt zu werden. Wieder andere haben die Sorge, dass die Beantragung des Pflegegrads eine komplizierte und langwierige Angelegenheit ist.
Tatsächlich jedoch sind all diese Zweifel und Sorgen unbegründet. Denn ein Pflegegrad lässt Menschen nicht automatisch als hilfsbedürftig oder gar bemitleidenswert erscheinen. Er kann auch Menschen bewilligt werden, die ihren Alltag grundsätzlich noch selbständig gestalten können und nur hin und wieder Unterstützung benötigen.
Auch ist die Beantragung viel leichter als so manche denken. Schon ein formloser Antrag reicht in der Regel aus, um den Stein ins Rollen zu bringen. Grundsätzlich gibt es dabei fünf Pflegegrade, die basierend auf den Beeinträchtigungen bzw. der Unselbständigkeit der jeweiligen Person vergeben werden:
- Pflegegrad 1: Die Person weist nur geringe Beeinträchtigungen auf.
- Pflegegrad 2: Die Person weist erhebliche Beeinträchtigungen auf.
- Pflegegrad 3: Die Person weist schwere Beeinträchtigungen auf.
- Pflegegrad 4: Die Person weist schwerste Beeinträchtigungen auf.
- Pflegegrad 5: Die Person weist schwerste Beeinträchtigungen oder prekäre Verhaltensweisen und psychische Problemlagen auf und stellt besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Sie möchten mehr über die fünf Pflegegrade wissen und erfahren, wie die Begutachtung oder die Berechnung vonstattengehen? Dann ist unser Pflegegrad-Überblick genau das Richtige für Sie.
Was passiert nach dem Pflegegrad-Antrag?
Kurz nachdem Sie den formlosen Antrag abgeschickt haben, setzt sich Ihre Pflegekasse mit Ihnen in Verbindung. Im Regelfall erhalten Sie dann einen Fragebogen, den Sie ausfüllen und zurückschicken müssen. Im Anschluss daran vereinbaren Sie einen Termin für die Begutachtung, die durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei privat Versicherten durchgeführt wird. Bei dieser wird Ihr tatsächlicher Pflegegrad auf Basis des Fragenkatalogs ermittelt und festgelegt.
Den Bescheid erhalten Sie in der Regel per Post zugeschickt. Sie erfahren also, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wenn ja, in welcher Höhe. Anschließend haben Sie die Chance, nicht nur die anteilige Kostenübernahme für Ihre Patronus-Uhr, sondern viele weitere Geld- und Sachleistungen durch Ihre Pflegekasse zu erhalten.
Sie möchten wissen, welche Leistungen Ihnen mit den unterschiedlichen Pflegegraden zustehen? Dann wählen Sie einfach den entsprechenden Pflegegrad aus und erfahren Sie mehr:
Weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Neben der Grundvoraussetzung des bewilligten Pflegegrads müssen Sie weitere Kriterien erfüllen, wenn Sie eine anteilige Kostenübernahme für die Patronus-Uhr oder aber den Hausnotruf erhalten möchten. Dazu zählen:
- Sie müssen gänzlich oder über weite Teile des Tages allein leben.
Dies gilt auch dann als erfüllt, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft mit einer körperlich oder geistig eingeschränkter Person leben. Voraussetzung dafür ist, dass diese in einer Notsituation voraussichtlich keinen Notruf absetzen kann.
- Sie können im Ernstfall voraussichtlich keine Hilfe über ein herkömmliches Telefon rufen.
- Aufgrund Ihres Krankheits- bzw. Pflegezustands ist der Eintritt einer Notsituation jederzeit möglich.
Generell gilt, dass die Bewilligung der anteiligen Kostenübernahme nur dann möglich ist, wenn Sie alle Kriterien erfüllen. Denn die Pflegekasse entscheidet am Ende auf individueller Basis und berücksichtigt dabei unterschiedlichste Faktoren, wie den Gesundheitszustand oder die persönlichen Lebensumstände der antragstellenden Person.
Jetzt Patronus-Uhr ab 2,00 € pro Monat nutzen!
Die Patronus-Uhr ist im Zwei-Jahrespaket bei Vorliegen eines Pflegegrads sowie der Erfüllung aller Versorgungsvoraussetzungen nach bewilligter anteiliger Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse schon ab 2,00 Euro pro Monat nutzbar. Außerdem bieten wir von Patronus Ihnen und Ihren Liebsten eine 14-tägige kostenlose Testphase an. In dieser kann die Uhr ganze zwei Wochen lang unverbindlich Probe getragen werden. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, unterstützen wir Sie gern bei Ihrem Antrag auf anteilige Kostenübernahme!
Wir beraten Sie telefonisch umfassend zu der Versorgung mit einem Hausnotrufsystem. Im Anschluss prüfen Sie gemeinsam mit uns die Dokumente. Wünschen Sie die Versorgung mit der Patronus-Uhr und sind alle Angaben korrekt, unterschreiben Sie direkt online - schnell und unkompliziert.
Unser Angebot an Sie:
Sie haben bereits einen Pflegegrad, erfüllen sämtliche weitere Versorgungsvoraussetzungen und beantragen die anteilige Kostenübernahme über Patronus? Dann zahlen Sie nach der 14-tägigen Testphase zunächst nur den verminderten Preis, bis die Pflegekasse eine finale Entscheidung getroffen hat. Bewilligt diese Ihren Antrag, ändert sich nichts. Wird er abgelehnt, erhalten Sie Ihr Geld zurück und können selbst entscheiden, ob und wenn ja, mit welcher Laufzeit Sie Ihre Patronus-Uhr weiternutzen möchten.
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