Immer mehr Menschen in Deutschland nehmen auch in der Rente einen Nebenjob an. Im Jahre 2019 beispielsweise waren es schon mehr als 1,3 Millionen Seniorinnen und Senioren. Bei etwas mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland sind das immerhin knapp 5,3 Prozent. Für viele Menschen sind diese Zahlen sicherlich überraschend.
Immerhin sollte man doch meinen, dass Menschen nach mindestens 35 Beitragsjahren die Arbeit gern niederlagen - oder nicht? Tatsächlich zeigen aktuelle Umfragen, dass hier ein gesellschaftlicher Wandel vonstattengeht. Die Lebenserwartung steigt und vor allem Männer fühlen sich auch in höherem Alter noch geistig und körperlich fit. Sie wollen deshalb weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben, eine Aufgabe übernehmen und soziale Kontakte aufrechterhalten.
Ein Großteil der arbeitenden Männer im Rentenalter tut dies also aus Spaß an der Arbeit. Bei Frauen hingegen sind nicht selten finanzielle Gründe ausschlaggebend. Sie fürchten um ihre Existenz, weil die gesetzliche Rente auch nach 45 Beitragsjahren nicht ausreicht. Daher fühlen sie sich gezwungen, einen flexiblen Nebenjob anzunehmen, um zusätzliches Geld zu verdienen.
Wir haben uns dem wichtigen Thema Arbeit in der Rente daher einmal genauer angenommen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen nicht nur zeigen, wann Sie in Rente gehen und wie Sie Ihre Rente berechnen können. Wir wollen auch klären, welche Nebenjobs Sie als Rentner oder Rentnerin überhaupt in Anspruch nehmen dürfen und was es dabei zu beachten gibt. So sind Sie bestens für die Zukunft gerüstet.
Ab wann in Rente gehen?
Viele Menschen fragen sich häufiger: „Wann kann ich in Rente gehen?” Tatsächlich ist diese Frage gar nicht so leicht zu beantworten. Zwar gibt der Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegte Renteneintrittsalter vor. Doch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter Umständen auch früher oder später die Rente beantragen.
Wer bereits vor dem festgelegten Eintrittsalter die Segel streichen möchte, der muss mit einem geringeren Abschlag in Rente gehen. Bei allen anderen richtet sich der Zeitpunkt des Rentenantrags dabei meist nach der beruflichen sowie privaten Situation, den bis dahin erworbenen Rentenansprüchen oder dem Gesundheitszustand.
Der Regelfall: Rente mit 67 Jahren
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente bis zum Jahre 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Begonnen wird dabei mit dem Geburtsjahrgang 1947. Ab diesem erhöht sich die Altersgrenze jährlich um einen Monat. Sind Sie beispielsweise im Jahr 1953 geboren, können Sie die Rente mit 65 Jahren und 7 Monaten beantragen.
Ab dem Jahr 2024 findet dann eine Anhebung der Rente in 2-Monats-Schritten beginnend beim Geburtsjahrgang 1959 statt. Das bedeutet: Alle Menschen, die nach 1964 geboren wurden, können im Regelfall frühestens mit 67 Jahren in Rente gehen.
Übrigens: Nicht nur die Regelaltersrente wird angehoben. Auch bei anderen Rentenarten gelten zukünftig andere Anforderungen an das Eintrittsalter. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Beispiele:
- Die Hinterbliebenenrente:
Bei dieser wird die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente, abhängig vom Todesjahr der versicherten Person, auf das 47. Lebensjahr erhöht. Das bedeutet: Stirbt Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin vor Ihrem 47. Geburtstag und haben Sie nicht erneut geheiratet, erhalten Sie nach neuem Recht 55 Prozent der Rente, die diese Person zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder bezogen hätte. Wurde Ihr Partner oder Ihre Partnerin vor dem 2. Januar 1969 geboren und haben Sie vor 2002 geheiratet, so sind es nach altem Recht sogar 60 Prozent. - Die Erwerbsminderungsrente:
Bei dieser wird die Altersgrenze für den abschlagsfreien Beginn der Rente auf das 65. Lebensjahr angehoben. Das bedeutet: Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, kann die Erwerbsminderungsrente unter Umständen Ihr Einkommen ersetzen. Dazu dürfen Sie die Regelaltersgrenze von 65 jedoch noch nicht erreicht haben. Sind Sie stark eingeschränkt, können aber noch einige Stunden täglich arbeiten, so kann diese Rentenform Ihr Einkommen aufgrund einer teilweisen Erwerbsminderung aufbessern. - Altersrente für langjährig Versicherte:
Menschen, die 35 Jahre oder länger in der Rentenversicherung waren, konnten bis vor kurzer Zeit regulär mit 65 Jahren in Rente gehen. Diese Altersgrenze wird jedoch ebenfalls stufenweise auf 67 angehoben. Wer nach 1964 geboren wurde, hat somit erst mit 67 Jahren das Rentenalter erreicht - und das auch nach 35 Versicherungsjahren.
Ausnahmen von der Rente mit 67
Das Renteneintrittsalter in Deutschland wird generell angehoben. Doch nicht bei allen Rentenarten gilt künftig die Altersgrenze von 67 Jahren. Wie bei allem, so gibt es auch hier Ausnahmen. Drei davon nennen wir Ihnen hier:
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Wer mindestens 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Lange Zeit sprach man bei dieser Rentenform daher auch von der „Rente mit 63”. Tatsächlich hat sich jedoch auch hier Regelaltersgrenze mittlerweile verschoben. So können nur noch Menschen mit 63 Jahren in Rente gehen, die vor 1953 geboren sind und mindestens 45 Jahre rentenversichert waren.
Für alle anderen verschiebt sich das Renteneintrittsalter ausgehend von ihrem Geburtsjahr weiter nach hinten. So können Menschen, die nach 1964 geboren wurden, auch nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren die Rente beantragen. - Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute:
Diese Rente trifft wohl nur auf wenige Menschen zu. Diejenigen jedoch, die es betrifft, können bereits vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Die Altersgrenze liegt hier bei 60 Jahren für Menschen, die vor 1964 geboren wurden und bei 62 Jahren für Menschen, die nach 1964 geboren wurden. - Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, nach 1964 geboren wurden und 35 Jahre rentenversichert waren, können ohne Abschläge nach 65 Jahren in Rente gehen.
Rente mit Abschlag
Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen. Dies ist jedoch in der Regel maximal 3 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Das bedeutet: Wer mit 67 Jahren in Rente gehen müsste, kann den Rentenantrag frühestens mit 64 Jahren stellen.
Doch Vorsicht: Es drohen hohe Abschläge!
Mit jedem Monat vorzeitiger Inanspruchnahme sinken die ausgezahlten Rentenbeträge um 0,3 Prozent. Pro Jahr, das Sie früher in Rente gehen, reduziert sich diese somit um 3,6 Prozent. Der maximale Abschlag - drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze - beträgt 10,8 Prozent.
Wichtig: Der Abschlag bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Sie erhalten also bis zu Ihrem Tode die geminderte Rente, wenn Sie sich für einen vorgezogenen Renteneintritt entscheiden. Ausgleichen ließe sich dies nur durch zusätzliche Beitragszahlungen. Doch die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich dies nur in wenigen Fällen lohnt. Die Entscheidung sollte also wohl überlegt sein und vor allem von Ihrem finanziellen Spielraum abhängig gemacht werden.
Kann ich meine Rente berechnen?
Das Thema Altersvorsorge ist und bleibt für viele Menschen kompliziert. Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen schlichtweg nicht, mit viel Rente sie am Ende ihres Lebens rechnen können. Das führt nicht selten zu massiven Versorgungslücken, die mit Altersarmut einhergehen können. Dabei macht es durchaus Sinn, sich schon früh über die spätere Rente Gedanken zu machen.
Denn die Höhe der Rente fällt häufig deutlich niedriger aus als gedacht. Beim Renteneintritt drohen dann böse Überraschungen. Sobald Sie in den Ruhestand gehen, haben Sie dabei nahezu keine Möglichkeit mehr, Änderungen an Ihrer Altersvorsorge vorzunehmen. Daher sollten Sie frühzeitig finanzielle Planungen vornehmen, um sich bestmöglich auf den Lebensabend vorzubereiten.
Dabei macht es Sinn, seine voraussichtliche Rente schon im Vorfeld möglichst genau zu berechnen. Diese Berechnung ist jedoch äußerst komplex und bedarf einer Vielzahl von Variablen. Aus diesem Grund können wir Ihnen empfehlen, auf einen der vielzähligen Rentenrechner zurückzugreifen. Besonders beliebt ist hier der Rentenrechner des Verbraucherportals des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Zur Berechnung Ihrer Rente müssen Sie hier einige Informationen eingeben. Dazu zählen das Geburtsjahr, das aktuelle Nettoeinkommen sowie in der Vergangenheit bereits erworbene private Rentenansprüche. Zusätzlich können weitere wichtige Punkte wie die Inflation, Gehaltssteigerungen, der Wohnort oder Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto berücksichtigt werden. Das Renteneintrittsalter ist auf 67 Jahre voreingestellt, kann jedoch auch nach vorn gezogen werden.
Liegen alle Informationen vor, zeigt Ihnen der Rechner Ihre voraussichtliche monatliche Rente (netto) an. Auch werden Sie über mögliche Rentenlücken informiert. Der Rentenrechner wurde einer mathematischen Überprüfung unterzogen und wird jährlich aktualisiert. Er soll vor allem Menschen im Alter zwischen 18 und 45 dazu dienen, ihre Altersvorsorge zu planen und mögliche Rentenlücken schon früh zu erkennen.
Hinweis: Grundsätzlich ist eine Rente von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens wünschenswert. Vor allem, wenn Sie Ihren aktuellen Lebensstil beibehalten und keine großen finanziellen Abstriche machen möchten. Doch bei vielen Menschen dürfte dies über die gesetzliche Rente eine Wunschvorstellung bleiben. Daher kann es durchaus Sinn machen, über einen Nebenjob in der Rente nachzudenken.
Altersrente und Hinzuverdienst
Nun wissen Sie, wann Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben und können Ihre voraussichtliche Rente mit einem simplen, kostenlosen Tool berechnen. Sie sehen schon jetzt, dass Ihre Rente nicht ausreichen wird? Oder Sie sind gerade in Rente gegangen und stellen fest, dass Sie Ihren alten Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten können? Dann erfahren Sie im Folgenden, wie Sie auch im Ruhestand arbeiten und Geld verdienen können.
Viele Menschen stellen sich in diesem Zusammenhang zunächst die Frage: „Darf ich neben der Rente überhaupt Geld verdienen?" Die Antwort ist: Ja, grundsätzlich darf jeder Mensch auch im Ruhestand weiterarbeiten, wenn seine körperliche Gesundheit es erlaubt. Bei den Regelungen unterscheidet der deutsche Gesetzgeber jedoch zwischen einem Hinzuverdienst nach und einem Hinzuverdienst vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht (beispielsweise mit 67 Jahren), so dürfen Sie auch neben der Rente so viel Geld verdienen, wie Sie möchten. Ihre Rentenbeträge werden dadurch nicht gekürzt. Tatsächlich müssen Sie die Beschäftigung nicht einmal Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Doch Vorsicht: Wie die Altersrente selbst, so muss auch der Hinzuverdienst ganz normal versteuert werden.
Dabei sind Sie als Rentner selbstverständlich von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung befreit. Weiterhin zahlen müssen Sie hingegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ihr Arbeitgeber führt diesen Teil der Sozialabgaben dann wie gewohnt ab.
Unser Tipp: Flexirentengesetz 2017
Sie möchten nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohnehin weiterarbeiten? Dann könnte das Flexirentengesetz aus dem Jahr 2017 für Sie interessant sein. Dieses regelt, dass Menschen, die das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben und dennoch weiter ihrer Beschäftigung nachgehen, freiwillig weiterhin Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einzahlen können.
Mit jedem Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, erhöht sich Ihre spätere Rente dann um 0,5 Prozent. Das bedeutet: Arbeiten Sie ein Jahr länger als vorgesehen, steigt Ihre monatliche Altersrente danach um 6 Prozent.
Hinzuverdienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn Sie frühzeitig in Rente gehen. Gehen Sie dann weiterhin einer entgeltlichen Tätigkeit nach, so dürfen Sie maximal 6.300 Euro brutto pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles, was darüber hinausgeht, wird schlussendlich zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Ihre reguläre Altersrente sinkt dadurch entsprechend.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst das bisherige beste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre übersteigt. Ist dies der Fall, wird der darüber liegende Hinzuverdienst vollständig auf die Teilrente angerechnet, die dann noch verbleibt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine feststehende Hinzuverdienstgrenze zu wählen. Dann legen Sie die Höhe der Teilrente selbst fest, allerdings muss diese mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen.
Welche Nebenjobs im Ruhestand?
Kommen wir nun zu der letzten interessanten Frage: Welche Arbeit gibt es denn überhaupt für Rentnerinnen und Rentner? Natürlich haben Sie die Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Ihrem gewohnten Job weiterzuarbeiten, sofern die Arbeitsschutzbestimmungen nicht dagegen sprechen. Dadurch erhalten Sie weiterhin Ihr gewohntes Gehalt und verschieben die Rente nach hinten, die sich so pro Monat um 0,5 Prozent erhöht.
Tatsächlich jedoch machen das nur die wenigsten Menschen. Mehr als die Hälfte aller Tätigkeiten, denen Rentnerinnen und Rentner aktuell nachgehen, sind Minijobs. Dabei handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen, deren Lohn in der Regel bei 450 Euro liegt. Minijobs können dabei im Gewerbe, aber auch im Privathaushalt durchgeführt werden, beispielsweise als Nebenjob von zuhause im Home Office.
Rentnerinnen und Rentner sind dabei in vielfältigen Berufsfeldern gefragt, beispielsweise als:
- Putz- oder Reinigungshilfe in Büros oder Privathaushalten
- Hausmeisterin oder Hausmeister
- Büro- oder Arbeitshilfe, häufig auch als Nebenjob im Homeoffice ausführbar
- Haushaltshilfe
- Briefzustellerin oder Briefzusteller
- Verkaufskraft im Supermarkt
- Lagerarbeiterin oder Lagerarbeiter
- Wachpersonal
- Fahrerin oder Fahrer im Senioren-Fahrdienst
- Alltagshelferin oder Alltagshelfer
- Babysitterin oder Babysitter
Selbstverständlich gibt es auch höher qualifizierte Jobs für Rentnerinnen und Rentner. Diese erfordern meist besondere Fachkenntnisse, sodass sie sich vor allem für Menschen mit langjähriger Berufserfahrung eignen. Gerade durch den Fachkräftemangel arbeiten viele Rentnerinnen und Renter mittlerweile als freie Beraterinnen und Berater oder Ausbilderinnen und Ausbilder neuer Fachkräfte. Doch Vorsicht: Je nach persönlicher Qualifikation kann hier zusätzlich das Erwerben einer didaktischen oder pädagogischen Zusatzqualifikation notwendig werden.
Wo finde ich die Jobs?
Wer als Rentnerin oder Rentner auf Jobsuche ist, kann dabei natürlich zunächst seinen alten Arbeitgeber fragen oder auf die Erfahrungen von Angehörigen, Freunden und Bekannten setzen. Alternativ lassen sich jedoch auch im Internet zahlreiche Portale finden, die spezielle Jobs für Rentnerinnen und Rentner anbieten. Das können herkömmliche Jobportale, Kleinanzeigen, aber auch spezielle Angebote sein, die sich explizit an Menschen im Ruhestand richten.
Eine kleine Auswahl finden Sie hier:
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Fazit
In unserem heutigen Artikel haben wir Ihnen aufgezeigt, wann Sie in Rente gehen können, welche Tools Ihnen bei der Berechnung helfen und welche Jobs für Sie infrage kommen. Die Entscheidung, ob Sie im Ruhestand noch arbeiten möchten, liegt jedoch ganz bei Ihnen. Sie ist am Ende nicht zuletzt davon abhängig, ob Ihre Altersrente ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu zahlen. Ist dies nicht der Fall, kann es sinnvoll sein, länger als bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu arbeiten oder bereits im Ruhestand einen Nebenjob anzunehmen.
Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Arbeit Ihnen Spaß macht. Auch sollte sie keinesfalls zu schwer sein. Besonders körperlich anstrengende Arbeit kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Sie ist nach den gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz für Menschen ab einem gewissen Alter daher zumeist ohnehin verboten.
Wofür Sie sie auch entscheiden - wir von Patronus wünschen Ihnen alles Gute.