Organspende: Ein Leben nach dem Tod?

Organspende: Ein Leben nach dem Tod?

Heute beschäftigen wir uns mit einem Thema, das häufig als unangenehm empfunden wird, aber enorm wichtig ist: Organspende in Deutschland. Nur wenige Menschen setzen sich im Laufe ihres Lebens mit der Frage auseinander, wie es nach ihrem Tod weitergehen soll. Das ist verständlich. Immerhin wird einem so die Endlichkeit des Seins vor Augen geführt.

Doch wo ein Leben aufhört, fängt ein anderes gerade erst an. Denn wer Bereitschaft zur Organspende zeigt, kann im wahrsten Sinne des Wortes Leben retten. Indem sie beispielsweise Niere, Herz, Lunge oder Leber zur Verfügung stellen, können verstorbene Bürgerinnen und Bürger kranken Menschen eine gesunde Zukunft ermöglichen. Doch die Übertragung der Organe stößt häufig auf wenig Akzeptanz. 

Viele Menschen fürchten, dass ihre Organe entnommen werden könnten, obwohl sie noch leben. Auch glauben viele Spender und Empfänger gleichermaßen, dass es eine Altersgrenze für Organspenden gibt. Die Zahl der Organspenden ist daher bundesweit zu niedrig, um den großen Bedarf an Spenderorganen zu decken. Tatsächlich sind viele Sorgen jedoch vollkommen unberechtigt. 

Wir stellen daher heute beim Thema Organspende Pro und Contra gegenüber. Ziel soll es sein, die Angst vor einer postmortalen Organspende zu nehmen. Dabei gehen wir auch auf den Ablauf einer Organspende ein und klären, ob eine Organspende im Alter genauso möglich ist wie bei jungen Menschen. Erfahren Sie jetzt mehr! 

Arzt in Vorbereitung auf Organspende
Bundesweit ist die Zahl der Organspenden zu niedrig, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken

Was bedeutet Organspende? 

Stellen verstorbene Spenderinnen und Spender ihre Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung, können diese an passende Patientinnen und Patienten vermittelt werden. Die meist schwer Erkrankten erhalten das Spenderorgan in einer aufwendigen Operation eingesetzt. Man spricht dann von einer (postmortalen) Organspende. 

Wichtig zu wissen ist, dass nicht jedes Körperorgan für eine Transplantation infrage kommt. Stattdessen ist in Deutschland gesetzlich streng geregelt, welche Organ- und Gewebespenden nach dem Tod möglich sind. So kommen nur folgende sechs Organe überhaupt für eine Transplantation infrage: 

  • Niere 
  • Leber 
  • Herz 
  • Lunge 
  • Bauchspeicheldrüse 
  • Dünndarm

Die Organe können unabhängig voneinander entnommen und verschiedenen Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. So kann ein verstorbener Mensch gleich mehreren Mitmenschen das Leben retten. 

Frauen besprechen Voraussetzungen für Organspende
Die Zustimmung zur Organspende kann durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung erfolgen

Voraussetzungen für eine Organspende 

Auch die Voraussetzungen für eine Organspende sind gesetzlich fest verankert und unumgänglich. So ist diese nur unter den folgenden beiden Bedingungen überhaupt möglich: 

Zustimmung

Absolute Grundvoraussetzung für eine Organspende ist die Zustimmung des / der Verstorbenen. Die Person muss also bereits zu Lebzeiten angegeben haben, ob sie sich zur Transplantation ihrer Organe bereit erklärt oder nicht. Diese Zustimmung kann beispielsweise durch einen Organspendeausweis oder aber eine Patientenverfügung erfolgen. 


Unser Tipp: 

Der Organspendeausweis ist die einfachste Lösung, Ihren Wunsch festzulegen. Führen Sie diesen am besten in Ihrem Portemonnaie mit sich und weisen Sie Ihre Angehörigen, Bekannten oder Freunde darauf hin. So nehmen Sie anderen Menschen die Entscheidung ab und klären den Sachverhalt bereits zu Lebzeiten. Denn die Angaben auf dem Organspendeausweis sind für das medizinische Fachpersonal bindend. 

Ihren Organspendeausweis können Sie hier ganz einfach online ausfüllen und ausdrucken. Auch erhalten Sie den Ausweis im praktischen Scheckkartenformat auf Wunsch kostenlos per Post zugeschickt. 


Verstirbt die Person ohne vorherige Zustimmung oder bewusste Ablehnung, werden die nächsten Angehörigen durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte befragt. Sie müssen dann eine Entscheidung im Sinn des verstorbenen Menschen treffen. Gibt es keine Angehörigen oder sind diese nicht zur Entscheidungsfindung in der Lage, kommt es nicht zu einer Organspende. 


Übrigens: 

Aktuell wird im politischen Diskurs eine rege Debatte über die sogenannte Widerspruchslösung geführt. Hier geht es um die Frage, ob Organspenden per se durchgeführt werden sollten, sofern die verstorbene Person dieser nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen hat. So würden grundsätzlich alle gesunden Bundesbürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 16 Jahren für eine Organspende infrage kommen, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. 

Befürworter argumentieren, dass der hohe Bedarf an Spenderorganen dadurch gedeckt werden könnte. Viele Menschen hätten so die Chance auf ein gesundes Leben. Doch einige Menschen weisen auch auf ein Contra zur Widerspruchslösung hin. Sie befürchten, dass Angehörige übergangen werden würden, in die menschliche Würde eingegriffen und staatlicher Zwang ausgeübt werden könnte. 

Die Diskussion wird somit aller Voraussicht nach noch länger andauern und daher akut nicht zu einer Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende führen. 

Todesfeststellung 

Neben der Zustimmung ist die Feststellung des Todes der organspendenden Person das zweite entscheidende Kriterium. Denn eine Organspende kommt nur dann überhaupt infrage, wenn sämtliche Funktionen des Großhirns und des Kleinhirns unumkehrbar ausgefallen sind. Das heißt: Der Hirntod muss festgestellt worden sein. 

Das Herz-Kreislauf-System der Person wird in diesem Zustand nur noch durch intensivmedizinische Maßnahmen künstlich aufrechterhalten. Dadurch wird die Durchblutung von Organen und Geweben weiterhin sichergestellt, damit diese zeitnah transplantiert werden könnten. Die Person selbst ist jedoch tot, eine Verbesserung des Gesundheitszustands ausgeschlossen. 

Was nur wenige wissen: 

Beim Hirntod handelt es sich um ein Phänomen, das nur sehr selten auftritt. Somit kommen nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage. Die Sorge, dass keine lebensrettenden Maßnahmen mehr ergriffen oder Organe entnommen werden könnten, obwohl die Person noch lebt, ist somit gänzlich unbegründet. Eine Organspende findet nur dann statt, wenn die Person faktisch tot und dieser Zustand unumkehrbar ist. 

Organspendeausweise liegen auf dem Tisch
Die Angaben auf dem Organspendeausweis sind für das medizinische Fachpersonal bindend

Kein Höchstalter für Organspenden

Einige Menschen möchten nach ihrem Tod zwar Organe spenden, fürchten jedoch, dass sie dafür zu alt sind. Doch auch diese Sorge können wir Ihnen nehmen. Denn für eine Organspende ist nicht das Alter entscheidend, sondern einzig und allein der Gesundheitszustand. Somit ist eine Organspende im Alter ebenso möglich wie noch in jungen Jahren. 

Dadurch könnten Sie nicht nur, aber auch und vor allem Altersgenossen ein neues Leben ermöglichen. Denn allein in Deutschland warten derzeit mehr als 9000 Menschen auf ein Spenderorgan. Ein großer Teil von ihnen ist dabei über 65 Jahre alt und überlebt die lange Wartezeit von bis zu 10 Jahren nicht. Sie brauchen schnelle Hilfe. 

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) betont dabei, dass grundsätzlich alle Menschen Organe spenden können, die aus internistischer Sicht gesund sind. Ärztinnen und Ärzte heben zudem hervor, dass auch 80-jährige Menschen beispielsweise eine hervorragende Nierenfunktion aufweisen können. Eine transplantierte Niere kann dann auch jüngeren Menschen viele Jahre lang treue Dienste leisten. 

Krankheiten kaum Ausschlusskriterium

Nicht nur das Alter, auch Krankheiten sind per se kein Ausschlusskriterium für eine Organtransplantation. Nur wenige Infektionskrankheiten oder akute Krebserkrankungen sorgen dafür, dass eine Person gar nicht mehr als Organspender oder Organspenderin infrage kommt. Bei nahezu allen anderen Erkrankungen obliegt diese Entscheidung einzig und allein dem behandelnden Ärzteteam. 

Dieses prüft jeden Einzelfall genau und nimmt unmittelbar vor der Organentnahme medizinische Untersuchung an der verstorbenen Person vor. Ist das zu transplantierende Organ gesund, spricht in der Regel nichts gegen eine Organspende. Um die Entscheidung zu vereinfachen, können Sie Ihnen bekannte Erkrankungen dabei auch im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung angeben. Das kann im Ernstfall Zeit sparen und Leben retten. 

Langes Leben mit neuem Organ

Haben Sie schon gewusst, dass die Wissenschaft in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte in der Organtransplantation gemacht hat? Dadurch haben Menschen, denen ein fremdes Organ eingesetzt wurde, mittlerweile sehr gute Chancen auf ein langes, gesundes Leben. Natürlich hängt die Funktionsrate des Spenderorgans bzw. die Überlebenswahrscheinlichkeit dabei in großem Maße vom Gesundheitszustand der Empfängerinnen und Empfänger ab.

Grundsätzlich zeigen aktuelle Studien jedoch vielversprechende Erfolgsquoten: 


  • Bei Nierentransplantierten beispielsweise liegt die Organ-Funktionsrate 12 Monate nach der Organspende bei über 85 Prozent. Das Organ funktioniert somit in einem Großteil der Fälle gut und ermöglicht im Durchschnitt 15 Jahre lang ein gesundes Leben.

  • Im Falle von Lebertransplantationen beträgt die Ein-Jahres-Überlebensrate rund 90 Prozent. Vier Jahre später leben noch 80 Prozent der Menschen, die das Organ erhalten haben. Nach zehn Jahren sind es immerhin noch ganze 70 Prozent.

  • Von den Menschen, denen ein Herz transplantiert wurde, leben zehn Jahre später im Durchschnitt noch 60 Prozent. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen ein Spenderherz mehr als 25 Jahre lang einwandfrei arbeitet.

  • Patientinnen und Patienten mit einem transplantierten Dünndarm können mit einer Überlebenschance von 90 Prozent nach einem Jahr rechnen. Nach drei Jahren sind es noch 70 Prozent.

  • Nicht ganz so gut hingegen stehen die Chancen für Menschen, denen eine Lunge transplantiert wurde. Hier lebt 10 Jahre nach der Organspende nur noch rund ein Drittel der Patientinnen und Patienten. Das liegt vor allem an der chronischen Abstoßung des Spenderorgans, die im Laufe der Jahre häufig zu einer deutlichen Verschlechterung der Lungenfunktion führt. Viele Betroffene bräuchten dann eine weitere Spenderlunge, doch die kommt meist zu spät.

Frau sitzt im Labor am Mikroskop und bespricht sich mit einem Kollegen
Kriterien, die bei der Vergabe eine Rolle spielen: Dringlichkeit einer Transplantation, Wartezeit des Empfängers und Erfolgsaussichten

Ablauf einer Organspende 

Der Ablauf einer Organspende ist in der Regel immer gleich. Er folgt festgelegten Schritten, die von Ärztinnen und Ärzten eingehalten werden müssen. Konkret geschieht Folgendes: 

  1. Ist der (Hirn-)Tod einer Person absehbar, erkundigen sich die Ärztinnen und Ärzte meist nach einer möglichen Zustimmung zur Organspende. Sie fragen also, ob die Person eine Organspende zu Lebzeiten bewilligt oder abgelehnt hat. Ist beides nicht der Fall, liegt die Entscheidung bei den Angehörigen. Sie müssen dann nach dem vermutlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden und einer Organentnahme zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Im zweiten Schritt muss zunächst der unumkehrbare Hirntod festgestellt werden. Ärztinnen und Ärzte führen dazu verschiedene Untersuchungen durch und stellen schlussendlich die entsprechende Diagnose.

  3. Wurde die Zustimmung erteilt und der Hirntod festgestellt, muss der Gesundheitszustand des Organs überprüft werden. Spezielle Krankheiten wie Aids oder bestimmte Krebserkrankungen können eine Organtransplantation per se unmöglich machen. In allen anderen Fällen kommt es jedoch ausschließlich auf den Zustand des jeweiligen Organs an.

  4. Erfüllt das Organ die Kriterien, informiert das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Diese wiederum meldet die Spenderin oder den Spender bei Eurotransplant. Dabei handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung, welche sämtliche Organe aus Belgien, Deutschland, Holland, Kroatien, Luxemburg Österreich und Slowenien an Empfängerinnen und Empfänger vermittelt.

  5. Die Liste der Empfängerinnen und Empfänger wird überprüft. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob das gespendete Organ passen könnte. Bei der Vergabe spielen zudem Kriterien wie die Dringlichkeit einer Transplantation, die Wartezeit des Empfängers oder der Empfängerin sowie die Erfolgsaussichten eine Rolle.

  6. Erst wenn feststeht, wer das Organ empfangen soll, wird dieses entnommen. In den meisten Fällen wird die Operation dabei durch ein externes Expertenteam durchgeführt. Im Anschluss daran wird der Leichnam der verstorbenen Person für die Beerdigung freigegeben.

  7. Nach der Organentnahme muss alles schnell gehen. Das Spenderorgan wird daher umgehend zum Aufenthaltsort der Empfängerin oder des Empfängers transportiert und die Person auf die Operation vorbereitet. Abschließend erfolgt die Transplantation. Ist diese erfolgreich, kann die Person im besten Fall viele Jahre lang ein gesundes Leben führen. 

Drei Ärzte im Operationssaal führen Organtransplantation durch
Bei einer Organspende ist nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand entscheidend

Organspende: Pro und Contra

Nachdem wir uns angeschaut haben, was Organspende genau bedeutet, welche Voraussetzungen es gibt und wie der Prozess abläuft, widmen wir uns dem Pro und Contra. Wir werfen also die Frage auf, was dafür und was dagegen spricht Organspender - oder auch Organempfänger - zu werden. Schaut man sich um, liest man dabei häufig diese oder ähnliche Argumente: 

Pro Organspende

  1. Allein in Deutschland warten jedes Jahr mehr als 9000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jährlich sterben dabei über 1000 von ihnen, weil sie ein solches nicht oder zu spät erhalten. Organspenden könnten dies verhindern.

  2. Organspenderinnen und Organspender können nach ihrem Tod mehr als ein Leben retten. Denn ihre Organe können auch mehreren Menschen eingesetzt werden, die so eine Chance auf ein neues Leben erhalten.

  3. Wer sich proaktiv dazu entscheidet, Organspender zu werden, nimmt seinen Angehörigen die Last der Entscheidung ab. Sie können dann in Ruhe trauern.

  4. Vor der Organentnahme muss der Hirntod in Deutschland von zwei Ärzten oder Ärztinnen unabhängig voneinander bestätigt werden. Die Diagnose ist also eindeutig, eine Genesung ausgeschlossen.

  5. Nach dem Eintritt des Hirntods ist die Person nicht mehr am Leben. Sie hat somit keinerlei Empfindungen mehr und ist nicht mehr auf die Organe angewiesen. Die Körperfunktionen wie Atmung und Herzschlag werden einzig und allein durch intensivmedizinische Maßnahmen, also Maschinen, aufrechterhalten.

  6. Potenzielle Organspenderinnen und Organspender werden bis zum Schluss auf der Intensivstation betreut. Hier erhalten sie die optimale medizinische Versorgung und können sicher sein, dass alles getan wird, um ihr Leben zu erhalten. Die Angst, Ärztinnen und Ärzte könnten lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen, ist unbegründet. Es gilt unumstößlich der Grundsatz: Leben geht vor Organspende.

  7. Organspenderinnen und Organspendern lässt sich nach der Organentnahme äußerlich nichts ansehen. Sie können somit ganz normal angekleidet und beigesetzt werden.

  8. Ein Missbrauch der Organe ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Entnahme und Weitergabe der Organe wird durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation geregelt und ist gesetzlich festgeschrieben. Der Organtransport wird streng überwacht, damit höchste Sicherheitsstandards gewährleistet sind.

  9. Wer sich selbst in einer Notsituation befindet und ein Spenderorgan benötigt, der würde sich vermutlich wünschen, dass andere Menschen sich zur Organspende bereit erklären würden. Daher kann es sinnvoll sein, bei der Entscheidung nicht nur an sich selbst, sondern auch andere Menschen zu denken.

  10. Nach Meinung der deutschen Bischöfe und der evangelischen Kirche ist die Organspende ein wahrer Akt der Nächstenliebe. Sie steht damit - anders als viele Gläubige meinen - nicht im Widerspruch zum Auferstehungsglauben. Stattdessen zeigen Organspenderinnen und Organspender, dass sie als wahre Gläubige im Sinne des Herrn handeln. 

Contra Organspende 

  1. Um ein Organ spenden zu können, muss die Person auf der Intensivstation sterben. Nur so können die Organe durch entsprechende Maschinen weiterhin mit Blut und Sauerstoff versorgt werden. Für Angehörige kann dies den Prozess der Verabschiedung erschweren.

  2. Die Organentnahme kann unter Umständen einer Patientenverfügung widersprechen, wenn in dieser angegeben ist, dass die Person keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht. Daher muss die Organspende in einer Patientenverfügung explizit erwähnt und als Sonderfall betrachtet werden.

  3. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer gilt ein Mensch nach dem Hirntod als tot. In anderen Ländern ist dies umstritten, da in Ausnahmefällen beispielsweise das Herz noch schlägt oder die Person leichte Regungen zeigt. Manche Länder setzen daher vor der Organentnahme Narkosemittel ein, um sicherzustellen, dass die Person keine Schmerzen erleidet.

  4. Die Deutsche Bischofskonferenz sieht die Organspende zwar als Akt der Nächstenliebe, ist jedoch nicht gänzlich vom Hirntodkriterium überzeugt. Ihrer Meinung nach gibt es hier noch offene Fragen, die zukünftig geklärt werden müssen.

  5. Einige Menschen empfinden Unbehagen, wenn sie daran denken, dass ihnen nach dem Tod Organe entnommen werden. Auch wenn sie selbst es nicht mehr erleben, handelt es sich um einen Eingriff in den Körper, den zu akzeptieren manchen schwerfällt.

  6. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass es bezüglich der Warteliste einige offene Fragen gibt. So ist nicht transparent genug geregelt, wer die Entscheidungen trifft. Auch ist häufig fraglich, welche Kriterien ausschlaggebend sind - wie beispielsweise das Alter, die sozialen Lebensumstände, der Gesundheitszustand oder die Heilungschancen.

  7. Nicht alle Organtransplantationen sind erfolgreich. Die Operationen bergen auch Risiken, die bei einer akuten Abstoßung des Organs mit dem Tod der Empfängerin oder des Empfängers enden können.

  8. Um Abstoßungsreaktionen bestmöglich zu vermeiden, müssen die Empfängerinnen und Empfänger für den Rest ihres Lebens Medikamente einnehmen. Diese haben häufig Nebenwirkungen und können das Immunsystem schwächen. Manche Menschen sind sich daher unsicher darüber, ob sie ein Spenderorgan annehmen würden.

  9. Auch wenn die Organentnahme sowie die Weitergabe streng geregelt sind, kann es unter Umständen zu Unregelmäßigkeiten kommen. Kriminelle können die Situation in Ausnahmefällen dazu nutzen, mit dem entnommenen Organ Geld zu verdienen.

  10. Die Kosten für eine Organtransplantation sind enorm. Im ohnehin bereits stark strapazierten Gesundheitssystem können diese Gelder an anderer Stelle unter Umständen fehlen. 

Mann sitzt auf Sofa und schaut nachdenklich aus dem Fenster
Ob man Organspender wird, bleibt eine private Entscheidung

Fazit

Die Organspende war, ist und bleibt ein wichtiges, aber komplexes Thema. Ob man sich dazu bereit erklärt, seine Organe zu spenden oder diese als Organempfänger implantiert bekommen möchte, ist schlussendlich eine private Entscheidung. Diese kann und darf einem niemand abnehmen. 

Fakt ist: Wer sich dazu bereit erklärt, Organspenderin oder Organspender zu werden, kann nach seinem Tod mehreren Menschen das Leben retten. Die Entscheidung für die Organspende ist somit vollkommen nachvollziehbar. Sie kann als gute und selbstlose Tat beschrieben werden. Doch ob Sie selbst diese Entscheidung für sich treffen oder eine Organspende ablehnen möchten, bleibt Ihnen überlassen.

Wir von Patronus möchten Ihnen nur ans Herz legen: Wofür Sie sich auch entscheiden, treffen Sie diese Entscheidung proaktiv und so früh wie möglich! Auf diese Weise übernehmen Sie selbst die Verantwortung und nehmen Ihren Liebsten eine große Last von den Schultern. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

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